Die Stadt Winterberg ist innerhalb ihres Stadtgebietes für die Verfolgung und Ahndung verschiedener Ordnungswidrigkeiten zuständig, u.a.:
- bei Verstößen im ruhenden Verkehr („Knöllchen")
- bei unzumutbaren Lärmbelästigungen
- im Rahmen der Hundehaltung
- bei Verstößen gegen die Ordnungsbehördliche Ordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Winterberg
- bei Nichtbeachten der Reinigungs-, sowie Räum- und Streupflichten.
Zur Prüfung eines möglichen Ordnungswidrigkeitenverfahrens ist eine schriftliche Anzeige bei der Ordnungsbehörde erforderllich.
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