Die Stadt Winterberg kann innerhalb ihres Stadtgebietes je nach Umständen auch Allgemeinverfügungen erlassen.
Eine Allgemeinverfügung ist nach § 35 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW "ein Verwaltungsakt, der sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet oder die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache oder ihre Benutzung durch die Allgemeinheit betrifft". Dies unterscheidet die Allgemeinverfügung von sonstigen Verwaltungsakten, die regelmäßig nur einen konkreten Einzelfall regeln und dabei Rechtswirkung entfalten (Beispiel: Steuerbescheid, Baugenehmigung). Da sich eine Allgemeinverfügung an einen größeren Personenkreis richtet, ähnelt sie in dieser Hinsicht in ihrer Wirkung einer Rechtsverordnung oder Satzung.
Hier finden Sie die gültigen Allgemeinverfügungen.
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