Der Fremdenverkehrsbeitrag wird von den Personen und den Unternehmen erhoben, denen durch den Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile geboten werden.
Der Beitrag berechnet sich aus der Multiplikation des Umsatzes aus dem Vorvorjahr, dem Vorteilssatz, dem Gewinnsatz und dem vom Rat der Stadt Winterberg festgesetzten Hebesatz.
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