Die Stadt Winterberg erstellt jährlich einen Haushaltsplan unter Maßgabe der Gemeindeordnung sowie der Kommunalhaushaltsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW und KomHVO NRW). Dieser enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und Einzahlungen sowie die entstehenden Aufwendungen und Auszahlungen. Der Haushaltsplan ist Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Stadt Winterberg und verbindlich für die Haushaltsausführung.
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