Tourismus
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Bürgerbahnhof bei Nacht
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Bürgerservice im Bürgerbahnhof Zentral. Offen. Einladend. Attraktiv. Einmalig.

Bürgerinnen und Bürger erwartet im Bürgerbahnhof ein innovatives Gesamtpaket an vielfältigen Dienstleistungen von Stadt Winterberg und Hochsauerlandkreis. 

In der großen öffentlichen Wartehalle, in der auch die öffentlichen Toiletten zu finden sind, gelangt der Besucher zum Counter des Bürgerservice der Stadt Winterberg. Ihm bietet sich ein ausgeweitetes, umfängliches Dienstleistungsangebot.

  • Kontakt:
    Bürgerservice / Touristik im Bürgerbahnhof Winterberg

    Bahnhofstraße 12
    59955 Winterberg

    Postfach 1155
    59941 Winterberg

    Telefon: 02981 / 800 - 222
    Telefax: 02981 / 800 - 7222

    E-Mail: buergerservice(at)winterberg.de

  • Montag und Mittwoch bis Freitag 8.30 Uhr bis 17.00 Uhr

    Dienstag von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr

    jeden 1. und 3. Samstag im Monat von 9.30 Uhr - 12.30 Uhr 

 

PersonalausweisIhr Ausweisdokument

Ab dem 16. Geburtstag besteht Personalausweispflicht. Dies gilt nicht, wenn Sie bereits einen Reisepass besitzen. Für Reisen kann bei Jugendlichen ab Vollendung des 12. Lebensjahres ein Personalausweis beantragt werden.

Einverständniserklärungfür Ausweisdokumente von Kindern

Für die Erstellung eines Reisepass oder Personalausweis eines Kindes ist die Einverständnis beider Erziehungsberechtigen notwendig! Laden Sie sich bitte hier das Formular herunter. Darauf finden Sie auch weitere Informationen zu notwendigen Unterlagen.

Alle Informationen

Informationen zum Personalausweis
  • Für die Beantragung des neuen Ausweises müssen Sie persönlich zu uns kommen.
  • Benötigen Sie dringend einen Personalausweis, so können sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Diesen können Sie gleich mitnehmen.
  • Bei der Beantragung des Personalausweises erhalten Sie umfangreiche Informationen zum neuen, elektronischen Ausweisdokument und zu seinen Funktionen.
  • Bis ein Personalausweis abgeholt werden kann, dauert es ab dem Tag der Antragstellung etwa zwei bis drei Wochen. Sie werden von der Bundesdruckerei angeschrieben, wenn der Ausweis fertig ist. Bitte bringen Sie bei der Abholung Ihren bisherigen Personalausweis/vorläufigen Personalausweis/Kinderreisepass mit. Falls Sie nicht persönlich zur Abholung kommen, benötigen wir eine schriftliche Abholvollmacht.
  • Im Online-Portalkönnen Sie abfragen, ob Ihr beantragter Personalausweis fertig ist und abgeholt werden kann. Bitte beachten Sie: Sie können  Ihren Ausweis erst abholen, nachdem Sie den PIN-Brief der Bundesdruckerei erhalten haben. Dies gilt nicht für Jugendliche, die mehr als drei Monate vor ihrem 16. Geburtstag einen Personalausweis beantragt haben. Sie erhalten keinen PIN-Brief.

     
Notwendige Unterlagen
  • Ihren bisherigen Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis / Kinderreisepass
  • Ein aktuelles Lichtbild (Größe 45 x 35 mm) mit Frontalaufnahme und neutralem Hintergrund (Genaues dazu siehe Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei)
  • Ggf. ist eine Personenstandsurkunde erforderlich
     
Gültigkeit
  • Der Personalausweis hat eine Gültigkeit von zehn Jahren und kann nicht verlängert werden.
  • Für Personen unter 24 Jahren ist er sechs Jahre gültig.
     
Wohnsitz im Ausland

Deutsche Staatsangehörige, die im Ausland wohnen, können bei der für sie zuständigen Auslandsvertretung einen Personalausweis neu beantragen, ändern oder als verloren melden. Sie können dort auch die elektronischen Zusatzfunktionen des Personalausweises aktivieren oder deaktivieren lassen oder die persönliche PIN ändern. Das Auswärtige Amt Berlin hält für Sie wichtige Hinweise und eine Übersicht über die zuständigen Personalausweisbehörden im Ausland bereit.

Gebühren

28,80 Euro für Personen ab 24 Jahren
22,80 Euro für Personen unter 24 Jahren
37,00 Euro für Personen ab 24 Jahren - die weiteren Gebühren für nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion, für das Ändern der PIN (beispielsweise PIN vergessen) und für das Entsperren der Online-Ausweisfunktion sind dann gebührenfrei.
10,00 Euro für einen vorläufigen Personalausweis

Weitere Gebührenregelungen:
6,00 Euro für nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion
6,00 Euro für das Ändern der PIN (beispielsweise PIN vergessen)
6,00 Euro für das Entsperren der Online-Ausweisfunktion

Folgende Leistungen sind gebührenfrei:
- Erstmaliges Einschalten beziehungsweise jedes Ausschalten der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahres und ändern der Transport-PIN in eine persönliche PIN
- Ändern der Anschrift bei Umzügen
- Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall
 

Vorläufiger Personalausweis

Sie möchten kurzfristig verreisen und besitzen keinen gültigen Ausweis?

Dann können Sie einen vorläufigen machinenlesbaren Personalausweis beantragen. Diesen bekommen Sie sofort ausgehändigt. Bedenken Sie bitte, dass Sie mit einem vorläufigen maschinenlesbaren Personalausweis nicht in jedes Land reisen können. Ob für Ihr Reiseziel ein vorläufiger Personalausweis ausreicht, erfragen Sie bitte beim Auswärtigen Amt.

  • Gebühren: 10,00 Euro 
  • Notwendige Unterlagen: - Ihren bisherigen Personalausweis, soweit vorhanden
    - Ersatzweise Ihren Reisepass, Kinderausweis
    - Ein aktuelles Lichtbild (45 x 35 mm) mit Frontalaufnahme und neutralem Hintergrund
    - Ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise
  • Gültigkeit: 3 Monate 
Reisepass

Reisepass Wenn's mal weiter gehen soll

Für Reisen in bestimmte Länder benötigen Sie einen Reisepass. Dieser wird für Personen ab 12 Jahren ausgestellt. Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder unter 12 Jahren ein Reisepass beantragt werden. Der Reisepass enthält einen Chip, auf dem neben dem Lichtbild auch die Fingerabdrücke gespeichert sind. Bei Kindern unter 6 Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst.

Alle Informationen

Informationen zum Reisepass
  • Für die Beantragung des neuen Reisepasses müssen Sie persönlich zu uns kommen.
  • Benötigen Sie dringend einen Reisepass, so können sie einen Express-Reisepass beantragen. Dieser ist in der Regel 3 Werktage nach Antragstellung abholbereit. Falls die rechtzeitige Ausstellung eines Reisepasses oder Expresspasses nicht mehr möglich ist, stellen wir Ihnen einen vorläufigen Reisepass aus. Den vorläufigen Reisepass bekommen Sie sofort ausgehändigt, wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen vorlegen können. Bedenken Sie, dass manche Länder die Einreise mit einem vorläufigen Reisepass ablehnen, da dieser ohne Fingerabdrücke ausgestellt wird. 
  • Ob Sie für Ihr Reiseziel einen Reisepass oder ein Visum benötigen oder ob ein Personalausweis ausreicht, erfragen Sie bitte beim Auswärtigen Amt.
  • Bis ein Reisepass abgeholt werden kann, dauert es ab dem Tag der Antragstellung etwa vier bis sechs Wochen. Sie werden schriftlich benachrichtigt, wenn der Reisepass fertig ist. Bitte bringen Sie bei der Abholung Ihren bisherigen Reisepass/vorläufigen Reisepass/Kinderreisepass mit. Falls Sie nicht persönlich zur Abholung kommen, benötigen wir eine schriftliche Abholvollmacht.
  • Im Online-Portal können Sie abfragen, ob Ihr beantragter Reisepass fertig ist und abgeholt werden kann.
     
Notwendige Unterlagen
  • Ihren bisherigen Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis / Kinderreisepass
  • Ein aktuelles Lichtbild (Größe 45 x 35 mm) mit Frontalaufnahme und neutralem Hintergrund (Genaues dazu siehe Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei)
  • Ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise
  • Bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigtenerforderlich
Gültigkeit
  • Der Reisepass hat eine Gültigkeit von zehn Jahren und kann nicht verlängert werden
  • Für Personen unter 24 Jahren ist er sechs Jahre gültig.
  • Ein vorläufiger Reisepass ist nur ein Jahr gültig.
     
Gebühren

37,50 Euro für Personen unter 24 Jahren
70,00 Euro für Personen ab 24 Jahren
26,00 Euro für einen vorläufigen maschinenlesbaren Reisepass

zuzüglich 32,00 Euro für einen Expresspass
zuzüglich 22,00 Euro für einen 48-Seitenpass
zuzüglich 54,00 Euro für einen 48-Seiten-Expresspass

Vorläufiger Reisepass

Sie möchten kurzfristig verreisen und besitzen keinen gültigen Reisepass?

Wenn die rechtzeitige Ausstellung eines Reisepasses oder Expresspasses nicht mehr möglich ist, können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen, allerdings wird dieser nur in Ausnahmefällen ausgehändigt. Den vorläufigen Reisepass bekommen Sie sofort ausgehändigt, wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen vorlegen können. Bedenken Sie, dass manche Länder die Einreise nur mit einem gültigen Reisepass gewähren. Ob für Ihr Reiseziel ein vorläufiger Reisepass ausreicht, erfragen Sie bitte beim Auswärtigen Amt.

  • Gebühren: 26,00 Euro 
  • Notwendige Unterlagen: - Ihren bisherigen Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis / Kinderreisepass
    - Ein aktuelles Lichtbild (Größe 45 x 35 mm) mit Frontalaufnahme und neutralem Hintergrund (Genaues dazu siehe Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei)
    - Ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise
    - Bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten erforderlich
  • Gültigkeit: 1 Jahr

An- und Ummeldung Winterberg hat über 12.600 Einwohner und Sie sind einer davon!

  • Sie sind nach Winterberg gezogen? Dann zunächst herzlich willkommen!
  • Oder wohnen Sie bereits in Winterberg, sind aber innerhalb des Stadtgebietes umgezogen?

Beides müssen Sie uns im Bürgerservice der Stadt Winterberg innerhalb von 2 Wochen bekannt geben.

Wenn Sie nicht persönlich vorbei kommen können, können Sie auch eine andere Person bevollmächtigen. Die Vollmachtsvorlage können Sie hier ausdrucken.

Zur An- und Ummeldung bringen Sie die Ausweisdokumente der Personen mit, die angemeldet werden sollen, bei Kindern die Geburtsurkunden. Zusätzlich wird eine Bescheinigung des Wohnungsgebers/Vermieters benötigt. Das Formular finden Sie hier.

Sie besitzen ein Kraftfahrzeug?

Wenn Sie innerhalb von Winterberg oder dem Hochsauerlandkreis umziehen, müssen Sie die Anschrift im Fahrzeugschein bei der Zulassungsstelle des Hochsauerlandkreises ändern lassen. Dies kann nicht mehr direkt beim Bürgerservice erfolgen.

Wenn Sie aus einem anderen Kreis oder dem Ausland nach Winterberg ziehen, müssen Sie Ihr Fahrzeug ebenfalls bei der Zulassungsstelle des Hochsauerlandkreises umgehend umschreiben lassen. Infos hierzu finden Sie auf der Internetseite des Hochsauerlandkreises.

Weitere Informationen für Winterberger Neubürger finden Sie hier.

Ein Paar mit vielen Umzugskartons.

Formulare zur An- und Ummeldung

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