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Wahlen

Europawahl

Wann findet die nächste Europawahl statt?

Die nächste Europawahl findet im Frühjahr 2029 statt.

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag Deutscher ist, das 16. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder in einem der EU-Mitgliedstaaten eine Wohnung innehat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Deutsche, die im Ausland leben, können unter bestimmten Voraussetzungen an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen. Ausführliche Informationen finden Sie im Internetangebot des Bundeswahlleiters www.bundeswahlleiter.de. Hier können auch die Antragsformulare für die Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl heruntergeladen werden.

Unionsbürger sind zunächst in ihrem Herkunftsmitgliedstaat wahlberechtigt. Sie können sich aber auf Antrag in ein Wählerverzeichnis des Wohnsitzmitgliedstaates (Bundesrepublik Deutschland) eintragen lassen. Diese Eintragung ist bei zukünftigen Wahlen zum Europäischen Parlament von den zuständigen Gemeindebehörden von Amts wegen vorzunehmen, solange bis der Unionsbürger beantragt nicht mehr im Wählerverzeichnis geführt zu werden.

Ausführliche Informationen finden Sie im Internetangebot des Bundeswahlleiters www.bundeswahlleiter.de. Hier können auch die Antragsformulare für die Eintragung in das Wählerverzeichnis und der Antrag nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden für Unionsbürger heruntergeladen werden.

Wie und wo kann gewählt werden?

Wer im Wählverzeichnis eingetragen ist, kann in seinem Wahllokal, das auf der Wahlbenachrichtigung angegeben ist, wählen.
Wer per Briefwahl wählen möchte, muss einen entsprechenden Antrag bei Wahlamt stellen. Dort besteht auch die Möglichkeit, schon vor dem Wahltag direkt im Rathaus zu wählen.

Wie kann ich Briefwahlunterlagen anfordern?

Briefwahlunterlagen können beim Wahlamt der Stadt Winterberg mündlich und schriftlich beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form als gewahrt. Fernmündliche Anträge sind unzulässig.

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Kommunalwahl

Wann findet die nächste Kommunalwahl statt?

Die nächste Kommunalwahl findet im Jahr 2025 statt.

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag Deutscher oder Unionsbürger (d. h. die Staatsangehörigkeit eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzt), das 16. Lebensjahr vollendet hat und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet seine Wohnung hat.

Wie und wo kann gewählt werden?

Wer im Wählverzeichnis eingetragen ist, kann in seinem Wahllokal, das auf der Wahlbenachrichtigung angegeben ist, wählen.
Wer per Briefwahl wählen möchte, muss einen entsprechenden Antrag bei Wahlamt stellen. Dort besteht auch die Möglichkeit, schon vor dem Wahltag direkt im Rathaus zu wählen.

Wie kann ich Briefwahlunterlagen anfordern?

Briefwahlunterlagen können beim Wahlamt der Stadt Winterberg mündlich und schriftlich beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form als gewahrt. Fernmündliche Anträge sind unzulässig.

Landtagswahl

Wann findet die nächste Landtagswahl statt?

Die nächste Landtagswahl findet 2027 statt.

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt in Winterberg ist, wer am Wahltag

  • Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und
  • das 18. Lebensjahr vollendet hat und
  • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Nordrhein-Westfalen seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Landes hat und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und
  • im Wählerverzeichnis der Stadt Winterberg eingetragen oder im Besitz eines Wahlscheines des Wahlbezirks 124 Hochsauerlandkreis I ist.
Wie und wo kann gewählt werden?

Wer im Wählverzeichnis eingetragen ist, kann in seinem Wahllokal, das auf der Wahlbenachrichtigung angegeben ist, wählen.
Wer per Briefwahl wählen möchte, muss einen entsprechenden Antrag bei Wahlamt stellen. Dort besteht auch die Möglichkeit, schon vor dem Wahltag direkt im Rathaus zu wählen.

Wie kann ich Briefwahlunterlagen anfordern?

Sollten Sie am Tag der Wahl daran gehindert sein Ihr Wahllokal aufzusuchen (beispielsweise durch Krankheit oder Urlaub), können Sie durch die Beantragung der Briefwahl Ihr Wahlrecht ausüben.

Wie bekomme ich die Briefwahlunterlagen?

Briefwahlunterlagen können beim Wahlamt der Stadt Winterberg mündlich und schriftlich beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form als gewahrt. Fernmündliche Anträge sind unzulässig.

Bundestagswahl

Wann findet die nächste Bundestagswahl statt?

Die nächste Bundestagswahl findet am 28. September 2025 statt.

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag Deutscher ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet eine Wohnung innehat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Sog. Auslandsdeutsche können auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen werden.

Wie und wo kann gewählt werden?

Wer im Wählverzeichnis eingetragen ist, kann in seinem Wahllokal, das auf der Wahlbenachrichtigung angegeben ist, wählen.
Wer per Briefwahl wählen möchte, muss einen entsprechenden Antrag bei Wahlamt stellen. Dort besteht auch die Möglichkeit, schon vor dem Wahltag direkt im Rathaus zu wählen.

Wie kann ich Briefwahlunterlagen anfordern?

Briefwahlunterlagen können beim Wahlamt der Stadt Winterberg mündlich und schriftlich beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form als gewahrt. Fernmündliche Anträge sind unzulässig.

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