Super, Sie haben {{ resultCount }} Treffer gefunden!
Entschuldigung, wir haben leider keine Ergebnisse für Sie gefunden!
Die nächste Europawahl findet im Jahr 2024 statt.
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag Deutscher ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder in einem der EU-Mitgliedstaaten eine Wohnung innehat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Deutsche, die im Ausland leben, können unter bestimmten Voraussetzungen an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen. Ausführliche Informationen finden Sie im Internetangebot des Bundeswahlleiters www.bundeswahlleiter.de. Hier können auch die Antragsformulare für die Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl heruntergeladen werden.
Unionsbürger sind zunächst in ihrem Herkunftsmitgliedstaat wahlberechtigt. Sie können sich aber auf Antrag in ein Wählerverzeichnis des Wohnsitzmitgliedstaates (Bundesrepublik Deutschland) eintragen lassen. Diese Eintragung ist bei zukünftigen Wahlen zum Europäischen Parlament von den zuständigen Gemeindebehörden von Amts wegen vorzunehmen, solange bis der Unionsbürger beantragt nicht mehr im Wählerverzeichnis geführt zu werden.
Ausführliche Informationen finden Sie im Internetangebot des Bundeswahlleiters www.bundeswahlleiter.de. Hier können auch die Antragsformulare für die Eintragung in das Wählerverzeichnis und der Antrag nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden für Unionsbürger heruntergeladen werden.
Wer im Wählverzeichnis eingetragen ist, kann in seinem Wahllokal, das auf der Wahlbenachrichtigung angegeben ist, wählen.
Wer per Briefwahl wählen möchte, muss einen entsprechenden Antrag bei Wahlamt stellen. Dort besteht auch die Möglichkeit, schon vor dem Wahltag direkt im Rathaus zu wählen.
Briefwahlunterlagen können beim Wahlamt der Stadt Winterberg mündlich und schriftlich oder im Internet unter https://secure.citkomm.de/IWS/start.do?mb=5958048 beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form als gewahrt. Fernmündliche Anträge sind unzulässig.
Die nächste Kommunalwahl findet im Jahr 2025 statt.
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag Deutscher oder Unionsbürger (d. h. die Staatsangehörigkeit eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzt), das 16. Lebensjahr vollendet hat und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet seine Wohnung hat.
Wer im Wählverzeichnis eingetragen ist, kann in seinem Wahllokal, das auf der Wahlbenachrichtigung angegeben ist, wählen.
Wer per Briefwahl wählen möchte, muss einen entsprechenden Antrag bei Wahlamt stellen. Dort besteht auch die Möglichkeit,
schon vor dem Wahltag direkt im Rathaus zu wählen.
Briefwahlunterlagen können beim Wahlamt der Stadt Winterberg mündlich und schriftlich beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form als gewahrt. Fernmündliche Anträge sind unzulässig.
Die nächste Bundestagswahl im Jahr 2025 statt.
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag Deutscher ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet eine Wohnung innehat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Sog. Auslandsdeutsche können auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen werden.
Wer im Wählverzeichnis eingetragen ist, kann in seinem Wahllokal, das auf der Wahlbenachrichtigung angegeben ist, wählen.
Wer per Briefwahl wählen möchte, muss einen entsprechenden Antrag bei Wahlamt stellen. Dort besteht auch die Möglichkeit,
schon vor dem Wahltag direkt im Rathaus zu wählen.
Briefwahlunterlagen können beim Wahlamt der Stadt Winterberg mündlich und schriftlich beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form als gewahrt. Fernmündliche Anträge sind unzulässig.
Die nächste Landtagswahl findet 2027 statt.
Wahlberechtigt in Winterberg ist, wer am Wahltag
Wer im Wählverzeichnis eingetragen ist, kann in seinem Wahllokal, das auf der Wahlbenachrichtigung angegeben ist, wählen.
Wer per Briefwahl wählen möchte, muss einen entsprechenden Antrag bei Wahlamt stellen. Dort besteht auch die Möglichkeit, schon vor dem Wahltag direkt im Rathaus zu wählen.
Sollten Sie am Tag der Wahl daran gehindert sein Ihr Wahllokal aufzusuchen (beispielsweise durch Krankheit oder Urlaub), können Sie durch die Beantragung der Briefwahl Ihr Wahlrecht ausüben.
Hierzu ist ein Antrag notwendig. Diesen können Sie ab Anfang April online, persönlich oder schriftlich beim Wahlamt der Stadt Winterberg stellen.
Der Einfachheit halber empfiehlt es sich, den schriftlichen Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder den abgedruckten QR-Code zur Antragstellung per Smartphone zu benutzen.
Eine telefonische Anfrage gilt hingegen nicht als zulässiger mündlicher Antrag.
Für die Antragsstellung bitten wir Folgendes zu beachten!
Wir benötigen für einen schriftlichen Antrag die folgenden Daten:
Ein E-Mail-Antrag an wahlen(at)winterberg.de muss ebenso diese Daten enthalten, jedoch ist eine persönliche Unterschrift nicht notwendig.
Wenn eine andere Person den Antrag auf Briefwahlunterlagen für Sie stellen soll, benötigt diese Person eine Vollmacht. Von der Vollmacht kann allerdings nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt.
Beantragung der Briefwahlunterlagen mündlich und Briefwahl vor Ort
Alternativ dazu können Sie die Briefwahlunterlagen auch direkt im Briefwahlbüro im Rathaus der Stadt Winterberg, Fichtenweg 10, 59955 Winterberg beantragen.
Letzter Termin für die Bearbeitung eines Antrags auf Briefwahl ist der Freitag vor der Wahl, 18.00 Uhr. Die Zusendung der Briefwahlunterlagen per Post ist dann aufgrund der Beförderungszeiten nicht mehr möglich. Sie müssen diesen Antrag persönlich beim Wahlamt stellen und die Briefwahlunterlagen mitnehmen.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, gestellt werden.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Bitte beachten sie die geltenden Regeln zur Vermeidung von Infektionen, das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung ist Pflicht.
Um den rechtzeitigen Eingang seines Wahlbriefes sicherzustellen, sollte jeder Briefwähler seinen Wahlbrief innerhalb Deutschlands spätestens am dritten Werktag vor der Wahl in einen Briefkasten der Deutschen Post AG einwerfen. Wer seinen Wahlbrief später absendet, trägt als Wähler das Risiko, dass sein Wahlbrief die Wahlbehörde nicht rechtzeitig erreicht und seine Stimme nicht mehr berücksichtigt werden kann
Grundsätzliches in Kurzform
Ein Antrag auf Aushändigung der Briefwahlunterlagen kann jederzeit schriftlich oder mündlich gestellt werden. Der Wähler kann also auch einen formlosen schriftlichen Antrag einreichen oder eine E-Mail an wahlen(at)winterberg.de senden.
Eine telefonische Anfrage gilt hingegen nicht als zulässiger mündlicher Antrag.
Wer als Wähler die Briefwahl nicht schriftlich beantragen möchte, sollte deshalb persönlich im Briefwahlbüro erscheinen. Dort kann der Wähler auch gleich die Briefwahl durchführen und die Unterlagen wieder abgeben, wenn er möchte.
Bitte beachten Sie die Hinweise zu dieser Briefwahl für die Stadt Winterberg.
Aufgrund der derzeit geltenden Corona-Schutz-Verordnung und der damit einhergehenden reduzierten Zugänglichkeit des Verwaltungsgebäudes werden hier besondere Regelungen getroffen. Zur Vermeidung von Infektionen ist das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im gesamten Verwaltungsgebäude Pflicht.
Falls Sie noch weitere Fragen zu wahlrechtlichen Themen haben, steht Ihnen das Wahlamt der Stadt Winterberg unter 02981 800122 oder wahlen(at)winterberg.de zur Verfügung.
Öffnungszeiten:
Montag – Freitag: 08.30 - 12.30 Uhr
Montag – Donnerstag: 14.00 – 16:00 Uhr