Die nächste Europawahl findet im Frühjahr 2029 statt.
Die nächste Europawahl findet im Frühjahr 2029 statt.
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag Deutscher ist, das 16. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder in einem der EU-Mitgliedstaaten eine Wohnung innehat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Deutsche, die im Ausland leben, können unter bestimmten Voraussetzungen an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen. Ausführliche Informationen finden Sie im Internetangebot des Bundeswahlleiters www.bundeswahlleiter.de. Hier können auch die Antragsformulare für die Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl heruntergeladen werden.
Unionsbürger sind zunächst in ihrem Herkunftsmitgliedstaat wahlberechtigt. Sie können sich aber auf Antrag in ein Wählerverzeichnis des Wohnsitzmitgliedstaates (Bundesrepublik Deutschland) eintragen lassen. Diese Eintragung ist bei zukünftigen Wahlen zum Europäischen Parlament von den zuständigen Gemeindebehörden von Amts wegen vorzunehmen, solange bis der Unionsbürger beantragt nicht mehr im Wählerverzeichnis geführt zu werden.
Ausführliche Informationen finden Sie im Internetangebot des Bundeswahlleiters www.bundeswahlleiter.de. Hier können auch die Antragsformulare für die Eintragung in das Wählerverzeichnis und der Antrag nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden für Unionsbürger heruntergeladen werden.
Wer im Wählverzeichnis eingetragen ist, kann in seinem Wahllokal, das auf der Wahlbenachrichtigung angegeben ist, wählen.
Wer per Briefwahl wählen möchte, muss einen entsprechenden Antrag bei Wahlamt stellen. Dort besteht auch die Möglichkeit, schon vor dem Wahltag direkt im Rathaus zu wählen.
Briefwahlunterlagen können beim Wahlamt der Stadt Winterberg mündlich und schriftlich beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form als gewahrt. Fernmündliche Anträge sind unzulässig.
Die nächste Kommunalwahl findet im Jahr 2025 statt.
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag Deutscher oder Unionsbürger (d. h. die Staatsangehörigkeit eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzt), das 16. Lebensjahr vollendet hat und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet seine Wohnung hat.
Wer im Wählverzeichnis eingetragen ist, kann in seinem Wahllokal, das auf der Wahlbenachrichtigung angegeben ist, wählen.
Wer per Briefwahl wählen möchte, muss einen entsprechenden Antrag bei Wahlamt stellen. Dort besteht auch die Möglichkeit, schon vor dem Wahltag direkt im Rathaus zu wählen.
Briefwahlunterlagen können beim Wahlamt der Stadt Winterberg mündlich und schriftlich beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form als gewahrt. Fernmündliche Anträge sind unzulässig.
Die nächste Landtagswahl findet 2027 statt.
Wahlberechtigt in Winterberg ist, wer am Wahltag
Wer im Wählverzeichnis eingetragen ist, kann in seinem Wahllokal, das auf der Wahlbenachrichtigung angegeben ist, wählen.
Wer per Briefwahl wählen möchte, muss einen entsprechenden Antrag bei Wahlamt stellen. Dort besteht auch die Möglichkeit, schon vor dem Wahltag direkt im Rathaus zu wählen.
Sollten Sie am Tag der Wahl daran gehindert sein Ihr Wahllokal aufzusuchen (beispielsweise durch Krankheit oder Urlaub), können Sie durch die Beantragung der Briefwahl Ihr Wahlrecht ausüben.
Briefwahlunterlagen können beim Wahlamt der Stadt Winterberg mündlich und schriftlich beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form als gewahrt. Fernmündliche Anträge sind unzulässig.
Die nächste Bundestagswahl findet am 28. September 2025 statt.
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag Deutscher ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet eine Wohnung innehat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Sog. Auslandsdeutsche können auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen werden.
Wer im Wählverzeichnis eingetragen ist, kann in seinem Wahllokal, das auf der Wahlbenachrichtigung angegeben ist, wählen.
Wer per Briefwahl wählen möchte, muss einen entsprechenden Antrag bei Wahlamt stellen. Dort besteht auch die Möglichkeit, schon vor dem Wahltag direkt im Rathaus zu wählen.
Briefwahlunterlagen können beim Wahlamt der Stadt Winterberg mündlich und schriftlich beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form als gewahrt. Fernmündliche Anträge sind unzulässig.