Bund und Länder haben sich darauf verständigt, dass der Lockdown und alle Maßnahmen bis zum 31.01.2021 verlängert wird. Die Kontaktbeschränkung ist nochmal verschärft worden: Private Zusammenkünfte sind im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit max. einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Die weitere Person kann von betreuungsbedürftigen Kindern aus dem eigenen Hausstand begleitet werden.
Rechts sind eine wichtige Links, die wichtige Fragen hoffentlich beantworten können.
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