Das Erscheinungsbild der Ortskerne prägt die Wahrnehmung der Stadt bei Einwohner/innen und Besucher/innen. Neben dem öffentlichen Raum sind insbesondere auch die privaten Immobilien maßgeblich bestimmend für den Grad der Atmosphäre und der empfundenen Attraktivität eines Stadt- oder Siedlungsraums oder eines ganzen Dorfes. Zur qualitativen Aufwertung des Stadt- und Dorfbildes sowie zum Erhalt und zur Entwicklung der durch das historische Erscheinungsbild geprägten besonderen Atmosphäre hat die Stadt Winterberg zusätzlich und orientiert an dem durch Städtebaufördermittel finanziertem Programm ein eigenes, rein städtisch finanziertes Hof- und Fassadenprogramm aufgelegt. Ziel ist die Aufwertung privater Gebäude und Freiflächen zur Attraktivitätssteigerung des Erscheinungsbildes.
Das Programm soll die Eigentümer/innen durch finanzielle Anreize zu privaten Investitionen bzw. zur Herrichtung ihrer Gebäude motivieren. Gefördert und unterstützt werden können u. a. der Anstrich und die Instandhaltung von öffentlich sichtbaren, (d.h. zumeist die straßenanliegende Seite) Gebäudeaußenfassaden, der Rückbau von störenden Fassadenelementen (Vordächern, Werbeanlagen u. ä.), die Herrichtung und Gestaltung von Hofflächen sowie die Herstellung von Barrierefreiheit an (Geschäfts-)Immobilien. Die genauen Fördergegenstände, zu berücksichtigende Gestaltungsgrundsätze sowie das Verfahren und Höhe der Förderung sind in der kommunalen Richtlinie ausgeführt.
Das Hof- und Fassadenprogramm wird aus kommunalen Haushaltsmitteln finanziert.
Der Zuschuss beträgt, je nach Maßnahme, 2.000 Euro (z.B. für einen Fassadenanstrich) bzw. 5.000 Euro (z.B. bei satzungsbedingt erforderlichen Schieferbedachungen). Eine Doppelförderung von Projekten, die durch andere Förderprogramme gefördert werden (könnten), insbesondere dem Hof- und Fassadenprogramm der Städtebauförderung, ist ausgeschlossen.
Ergänzend und unabhängig von den definierten Fördergebieten und dem Hof- und Fassadenprogramm bietet die Stadt Winterberg weitere, städtische Förderprogramme zur Unterstützung privater Investitionen insbesondere in Bestandsgebäude an. Weitere Infos zu den Programmen "Frischer Wind in alte Häuser" und "Notbremse Abriss" finden Sie hier.