Der Bebauungsplan setzt die konkreten baulichen Nutzungsmöglichkeiten für ein Grundstück fest.
Die im Bebauungsplan getroffenen Regelungen (z.B. zur Art der Nutzung, zu Größe, Höhe und Gestaltung der Gebäude) sind für Bauwillige, deren Grundstücke im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen, verbindlich. Der Bebauungsplan wird vom Rat der Stadt Winterberg als Satzung beschlossen.