Um die Aufgabe der baulichen Unterhaltung sowie zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherungspflicht leisten zu können, wurde ein dreistufiges Unterhaltungskonzept für die städtischen Straßen und Wege erarbeitet.
In der ersten Stufe geht es ausschließlich um die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherungspflicht. Diese Aufgabe wird durch den städt. Bauhof wahrgenommen.
In einer zweiten Stufe werden kleinere Maßnahmen durch Fremdunternehmer ausgeführt. Diese baulichen Maßnahmen der Straßenunterhaltung sind für die Anlieger kostenfrei.
Sollte die Verkehrsanlage baulich verschlissen und eine Straßenunterhaltung nicht mehr möglich sein, ist eine dritte Stufe, der beitragspflichtige Vollausbau, vorgesehen.
Hierbei wird der Straßenkörper mit Unterbau komplett erneuert und die Kosten mit einem bestimmten Schlüssel (Erschließungsbeitrag / Straßenbaubeitrag) auf die Anlieger umgelegt.