Neue rechtliche Anforderungen an die Schulen sorgen dafür, dass die Stadt Winterberg im Bildungsbereich vor großen baulichen und finanziellen Herausforderungen steht. Bund und Land haben beschlossen, dass es ab dem Jahr 2026 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen gibt. Auch muss sich die Stadt Winterberg auf die Rückkehr von G 8 auf G 9 am Geschwister-Scholl-Gymnasium einstellen und die Voraussetzungen schaffen, dass ab dem Schuljahr 2026/2027 bis zu weitere 100 Schülerinnen und Schüler Platz in der Schule finden. „Im Schulbereich stehen wir aktuell vor großen Herausforderungen. So müssen unsere Schulen modernisiert und vergrößert werden, um die rechtlichen Anforderungen abbilden zu können. Für diesen herausfordernden Prozess nehmen wir unsere gesamte Schulinfrastruktur in den Blick. Denn neben den rechtlichen Herausforderungen am Gymnasium und den Grundschulen müssen wir auch an unserem Sekundarschulstandort aufgrund der steigenden Schülerzahlen nachjustieren. Und, es wird nicht ohne eine Neuverschuldung gehen,“, so Bürgermeister Michael Beckmann
Eigens für diese großen aktuellen und zukünftigen Herausforderungen im Bildungsbereich wurde eine Arbeitsgruppe Schulentwicklung aus Mitarbeitern der Verwaltung und Fraktionsmitgliedern gegründet, um die Fraktionen in den Prozess der Weiterentwicklung der Bildungsinfrastruktur eng einzubinden und trotz der Dynamik des Prozesses gut zu informieren. Die Arbeitsgruppe hat sich in den vergangenen Monaten intensiv mit den Herausforderungen beschäftigt und sich Schulstandorte angeschaut. Bis zum Frühjahr 2023 waren die schulpolitischen Sprecher aller Fraktionen in diesen Prozess eingebunden.
Ganztagsanspruch wird ab dem Schuljahr 2026/2027 schrittweise eingeführt
Ab August 2026 haben alle Kinder der Jahrgangsstufe 1 einen Anspruch darauf, ganztägig betreut zu werden. Der Anspruch wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet, sodass ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen 1 bis 4 einen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung hat. Die Experten auf Ebene des Landes gehen davon aus, dass dieses Angebot mittelfristig von bis zu 80 % der Schülerinnen und Schüler wahrgenommen wird, also deutlich mehr wie das heute schon der Fall ist. „Die genauen Anforderungen, die der Rechtsanspruch mit sich bringt, kennen wir bislang noch nicht im Detail. Aber klar ist, dass wir Städte und Gemeinde zunächst erst einmal die baulichen Voraussetzungen schaffen müssen, um dann den Ganztagsanspruch überhaupt umsetzen zu können, denn jede Stadt muss sich darauf einstellen, dass am Ende deutlich mehr Eltern als heute den Ganztagsanspruch wahrnehmen möchten. Darauf müssen auch wir uns bei unseren beiden Offenen Ganztagsgrundschulen in Winterberg und Siedlinghausen einstellen und räumlich nachbesseren“, so Bürgermeister Michael Beckmann. „Bei der Grundschule in Winterberg sind wir angesichts der Nachfrage nach OGS-Plätzen bereits im Jahr 2021 in einen Prozess eingestiegen, um den Raumbedarf mit einem spezialisierten Entwicklungsbüro weiterzuentwickeln. Mit dem Mensacontainer hat die Stadt Winterberg einen ersten Schritt getan, um die Situation an der Grundschule Winterberg im offenen Ganztag zu entspannen. Auch die multifunktionale Nutzung von Klassen hat ebenfalls für Entspannung gesorgt. Ein Dank geht hier an die Lehrerinnen und Lehrer und die Kolleginnen und Kollegen der OGS, dass wir das bis hierhin gemeinsam geschultert haben. In Siedlinghausen sieht die Situation anders aus. Um auf den Rechtsanspruch zu reagieren und den zusätzlichen Raumbedarf abzudecken, soll die Grundschule Siedlinghausen in das ehemalige Verbundschulgebäude ziehen. Gemeinsam mit der Grundschule prüfen wir derzeit, ob die ehemalige Verbundschule für eine Nutzung als Grundschule, einschließlich der Berücksichtigung des Ganztagsanspruchs, geeignet ist und welche Umbaumaßnahmen dafür erforderlich sind. Wir tun von unserer Seite alles dafür, dass auch unsere Grundschulen und unsere Kinder bestmögliche Voraussetzungen haben“, so Beckmann weiter.
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