Wenn Sie einen Hund besitzen, sind Sie verpflichtet diesen innerhalb von zwei Wochen bei der Stadt Winterberg anzumelden.
Auch wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat, muss diesen bei der Stadt Winterberg anmelden, wenn er nicht bei einer anderen Gemeinde versteuert wird.
Große und gefährliche Hunde müssen zusätzlich bei der Ordnungsbehörde der Stadt Winterberg angezeigt werden.
Wenn Sie Ihren Hund abgeben, wenn er gestorben oder entlaufen ist, müssen Sie ihn innerhalb von zwei Wochen abmelden. Dies gilt auch, wenn Sie von Winterberg in eine andere Stadt verziehen.
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