Sie wollen sich mit einer gewerblichen Tätigkeit selbstständig machen? In diesem Fall ist eine Gewerbeanmeldung nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) erforderlich. Die Anmeldepflicht beginnt mit Beginn Ihrer selbstständigen Tätigkeit.
Eine selbstständige Tätigkeit üben Sie aus, wenn Sie Ihr Gewerbe über einen bestimmten Zeitraum mit eigener Entscheidungsbefugnis betreiben und Sie dabei auf eigenes Risiko und auf eigene Rechnung arbeiten.
Hinweis:
Für das Betreiben einer Gaststätte bzw. eines Lokales ist ggf. eine Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz erforderlich. Für diese Erlaubnis benötigen Sie weitere Unterlagen und Nachweise.