Alle fünf Jahr steht die Wahl von Schöffen und Jugendschöffen an. Zum 31.12.2023 endet die zurzeit laufende Amtsperiode und für die Amtszeit von 2024 bis 2028 müssen daher bundesweit neue Schöffen gewählt werden.
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Alle fünf Jahr steht die Wahl von Schöffen und Jugendschöffen an. Zum 31.12.2023 endet die zurzeit laufende Amtsperiode und für die Amtszeit von 2024 bis 2028 müssen daher bundesweit neue Schöffen gewählt werden.
mehrFür die neue Wahlperiode hat die Stadt Winterberg eine Vorschlagsliste mit Schöffinnen und Schöffen für das Schöffengericht Brilon und die Strafkammern beim Landgericht Arnsberg aufzustellen. Die Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen wird durch den Jugendhilfeausschuss des Hochsauerlandkreises aufgestellt. Dazu hat die Stadt Winterberg dem Hochsauerlandkreis interessierte Personen zu benennen.
Die Vorschlagslisten sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen und mindestens doppelt so viele Personen enthalten wie letztlich benötigt werden. Der Rat der Stadt Winterberg beschließt die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen und nach einwöchiger öffentlicher Auslegung wird die Liste an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet. Der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht wählt dann aus den Vorschlagslisten der Gemeinden die für die Amts- und Landgerichte notwendige Anzahl der Schöffinnen und Schöffen und Jugendschöffinnen und Jugendschöffen.
Die Stadt Winterberg sucht daher interessierte Personen, die im Schöffenamt als Vertreterinnen und Vertreter des Volkes in der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen sollen und mindestens folgende Voraussetzungen erfüllen müssen:
Als Schöffin bzw. Schöffe sind Sie zwar an die Gesetze gebunden, benötigen jedoch keine juristischen Kenntnisse. Viel wichtiger ist ein hohes Maß an Unparteilichkeit, Menschenkenntnis, soziale Kompetenz und Lebenserfahrung. Neben diesen allgemeinen Voraussetzungen sollen Jugendschöffinnen und -schöffen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.
Nähere Informationen zum Schöffenamt und den weiteren Voraussetzungen erhalten Sie auf folgenden Internetseiten:
Interesse geweckt?
Dann bewerben Sie sich für das Schöffenwahlamt im allgemeinen Strafrecht spätestens bis zum 31.03.2023. Die Bewerbungsfrist für das Amt als Jugendschöffe endet am 03.03.2023.
Formulare zur Bewerbung um das Amt eines Schöffen bzw. Jugendschöffen können hier heruntergeladen werden:
Diese sind unterzeichnet bei der Stadt Winterberg, Fichtenweg 10, 59955 Winterberg einzureichen.
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