Die Stadt Winterberg ist Arbeitgeberin von zurzeit ca. 125 Menschen, die für kommunale Aufgaben und Anliegen oder Ansprüche der Bürgerinnen und Bürger da sind.
Die Stadtverwaltung bearbeitet alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft.
Dieses Selbstverwaltungsrecht ist ihnen im Grundgesetz garantiert (Art. 28 Abs. 2 GG). Außerdem erfüllen sie auch gesetzlich zugewiesene staatliche Aufgaben.
Die kommunale Aufgabenstruktur unterscheidet zwischen
- freiwilligen Aufgaben wie Bäder, Veranstaltungen, etc.,
- Pflichtaufgaben ohne Weisung, wie z.B. Schulen und Kindergärten, etc.,
- Pflichtaufgaben nach Weisung, wie Sozialhilfe, Wohngeld, Feuerwehr, Zivilschutz, Gemeindewahlen etc. und
- staatliche Auftragsangelegenheiten wie beispielsweise Landtags- und Bundestagswahlen.
Die Stadtverwaltung Winterberg erfüllt einen Teil ihrer kommunalen Aufgaben außerhalb der Kernverwaltung in ausgegliederten Unternehmen.
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