Der Aufgabenbereich „Öffentliche Sicherheit und Ordnung - klassisch als Ordnungsamt bezeichnet - " umfasst eine Vielzahl an Tätigkeiten, die darauf abzielen, dass die Bürger die Gesetze, Rechte und ungeschriebenen Regeln einhalten. Des Weiteren sind die Mitarbeiter des Ordnungsamtes für Aufgaben zuständig, die die Rechte und Rechtsgüter eines Einzelnen schützen.
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