Straßenbaubeiträge erhebt die Stadt von den Eigentümern der anliegenden Grundstücke. Diese Beiträge fallen an, wenn in einer Straße zum Beispiel die Fahrbahn, der Gehweg, die Straßenentwässerung oder die Straßenbeleuchtung erneuert oder verbessert werden muss.
Wenn eine Straße erneuert oder verbessert wird, geschieht dies eindeutig zum Vorteil der Anlieger. Aus diesem Grunde sind die anliegenden Grundstückseigentümer an den Kosten der Maßnahmen zu beteiligen.
Nach der Rechtsprechung sind die Gemeinden sogar verpflichtet, diese Kosten teilweise umzulegen.