Mit Gestaltungssatzungen werden Vorgaben für die äußere Gestaltung von Gebäuden festgelegt. In einzelnen Satzungen befinden sich auch Vorschriften für die Aufstellung und Anbringung von Werbeanlagen. Gestaltungssatzungen gelten jeweils für abgegrenzte Teile des Stadtgebietes.
In Gebieten, für die ein Bebauungsplan besteht, sind die Gestaltungsvorschriften regelmäßig Bestandteil des Bebauungsplanes. Eine Übersicht, für welche Teile des Stadtgebietes Bebauungspläne gelten, finden sie hier.
Für einzelne abgegrenzte Gebiete existiert neben dem Bebauungsplan aber auch noch eine separate Gestaltungssatzung. Außerdem wurden Gestaltungssatzungen für Bereiche erlassen, für die es keinen Bebauungsplan gibt.
mehr