- Das kommunale Förderprogramm ist gültig vom 01.04.2024 bi 31.12.2025. In bzw. für diesen Zeitraum können also Mietzuschüsse gezahlt werden.
- Monatlicher Mietzuschuss in Höhe von 50% der Nettokaltmiete, max.1000 € für max. 12 Monate, Verlängerung ist auf Antrag möglich.
- Der Vermieter muss auf einen Teil seiner Mietvorstellung, nämlich 10%, verzichten.
- Einmaliger Zuschuss zu den Anschaffungs- und Gestehungskosten der Ladeneinrichtung in Höhe von 50%, max. 2500 €
- Fördergebiete: alle Ortsteile mit Ausnahme der Kernstadt Winterberg (dort gilt ein anderes Förderprogramm).
- Bei dem geplanten Unternehmen muss es sich um ein inhabergeführtes Geschäft aus den Bereichen Einzelhandel und Gastronomie handeln.
- Es muss sich um eine Neuansiedlung handeln, keine Geschäftsverlagerung.
- Die Mietvorstellungen müssen ortsüblich sein.
Notwendige Unterlagen:
- Antragsformular
- Vollständiger und schlüssiger Businessplan
- Mietvertragsentwurf, aus dem die Lage, die Fläche, der Mietzins sowie die Mietdauer hervorgeht
- Behördliche Genehmigung (Gewerbeanmeldung, Baugenehmigung, etx.)
- Bonitätsauskunft der Schufa
- Bestätigung des Vermieters über 10%igen Mietverzicht
- Bestätigung, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde. Es darf somit noch kein rechtskräftger Mietvertrag bestehen.
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