Wenn Sie einen Markt (z.B. Frühlingsmarkt, Weihnachtsmarkt) durchführen möchten, benötigen Sie hierzu eine spezielle Genehmigung (Festsetzung gem. § 69 Abs.1 Gewerbeordnung (GewO)). Eine persönliche Vorsprache ist in der Regel nicht erforderlich (abhängig von der Art und Größe des Marktes – bei Großveranstaltungen ist u.a. ein Sicherheitskonzept erforderlich.)
Für die Inanspruchnahme öffentlichen Straßenraumes ist zusätzlich eventuell eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich.
mehr