Das Abbrennen von pyrotechnischen Artikeln (Feuerwerkskörpern) ist im Sprenggesetz und den dazu gehörenden Verordnungen gesetzlich geregelt.
Zur besseren Unterscheidung sind die pyrotechnischen Artikel in die Klassen I bis IV eingeteilt. Hieraus resultieren die enstprechenden Erlaubnispflichten beim Abbrennen bzw. die Zeiten.
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