Wenn Ihr Kind eine Kindertageseinrichtung besucht oder in der Kindertagespflege betreut wird, müssen Sie grundsätzlich einen Elternbeitrag leisten.
Die Beiträge sind immer Monatsbeiträge. Das bedeutet, dass die Beitragspflicht immer ab dem ersten Tag des Monats für den gesamten Monat einsetzt, in dem der Betreuungsplatz für Ihr Kind zur Verfügung steht.
Elternbeiträge sind nicht nutzungsabhängig. Wenn ihr Kind also das Betreuungsangebot aus unterschiedlichsten Gründen (z.B. Krankheit, Urlaub, etc.) nicht in Anspruch nimmt, bleibt die Beitragsverpflichtung dennoch bestehen. Die Schließungszeiten der Einrichtung sind in den Betriebskosten berücksichtigt.
Von daher ist der Beitrag auch während der Schließungszeiten zu zahlen. Auch für von den Eltern gewählte Ferienzeiten ist der Elternbeitrag in voller Höhe zu zahlen.
Die erforderlichen Anmeldeformulare erhalten Sie bei der Kindergartenleitung.