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Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Ausbildungsverhältnis oder das zweite Lehrjahr beginnen, müssen ärztlich untersucht werden und benötigen hierfür einen Untersuchungsberechtigungsschein.
Jugendarbeitsschutzgesetz
Olga Kautz
Bahnhofstr. 12
59955 Winterberg
Tel. 02981 800-222 oder per E-Mail an buergerservice@winterberg.de
Fachbereich 2 - Ordnung, Arbeit und Soziales
Astrid Baust
Bahnhofstraße 12
Susanne Ladleif
Christine Lange
Angelique Kowalczek
Tel. 02981 800-222 oder per E-Mail an burgerservice@winterberg.de