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Der Gesetzgeber hat drei Arten von Namensänderungen geschaffen:
1. Namensänderungen nach dem BGB
Eine Beratung beim Standesamt ist erforderlich. Die Gebühr für die Namensänderungen nach dem BGB beläuft sich auf 21,- Euro.
2. Öffentlich-rechtliche Namensänderungen
Neben den Namensänderungen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch hat der Gesetzgeber eine Möglichkeit geschaffen, sowohl Vor- als auch Familiennamen durch eine öffentlich-rechtliche Namensänderung -auch behördliche Namensänderung genannt- zu ändern. Ein Vor- und Familienname kann nur dann geändert werden, wenn ein „wichtiger Grund“ im Sinne des Namensänderungsgesetzes (NamÄndG) die Änderung rechtfertigt.
Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung dient ausschließlich dazu, erhebliche Unzuträglichkeiten zu beseitigen, die sich im Einzelfall bei der Führung des nach bürgerlichem Recht zu tragenden Namens nachvollziehbar und nachweisbar ergeben. Ob ein wichtiger Grund vorliegt, wird im Einzelfall geprüft.
Namensänderungen müssen schriftlich beantragt werden, und zwar bei der für die Bearbeitung des Antrags zuständigen Namensänderungsbehörde:
können gemäß § 94 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) eine Erklärung zu ihren Vor- und Familiennamen abgeben um eine der deutschen Sprach- und Schreibweise angeglichenen Form herbeizuführen. Hier kann auch der Vatersname, den es im deutschen Namensrecht nicht gibt, abgelegt werden. Diese Erklärung ist gebührenfrei. Über die vorzulegenden Unterlagen informieren Sie sich bitte beim Standesamt.
Ausländer, die nach ihrem Heimatrecht eine Namensform führen, die nicht mit dem deutschen Namensrecht identisch ist, können gem. Art. 47 EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch) ihre Namen dem deutschen Recht angleichen. Voraussetzungen können z.B. eine Einbürgerung sein, eine beabsichtigte Eheschließung oder die Geburt eines Kindes. Ob die Namensangleichung möglich ist und welche Unterlagen vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt.
Luisa Wilmes
Fichtenweg 10
59955 Winterberg
Raum E 2.03
Tel. 02981 800-223 oder per E-Mail an luisa.wilmes@winterberg.de
Fachbereich 2 - Ordnung, Arbeit und Soziales