Die großen und kleinen Grün- und Parkanlagen im Stadtgebiet benötigen ständig pflege. Insgesamt sind dies rund 295.000 m². Rasen mähen, Hecken-, Bäume und Sträucher schneiden, Sommerblumen pflanzen, Beetanlagen pflegen, bewässern und auch Unkraut beseitigen ist angesagt.
Wenn es die Witterung im Frühjahr zulässt pflanzen Mitarbeiter vom Bauhof rund 3.000 Stiefmütterchen in ausgewählte Beete. Ab Mitte Mai gehen wir die Sommerbepflanzung an. Zuerst werden im eigenen kleinen Gewächshaus die 185 Blumenkästen bepflanzt und bei dauerhaftem Wetter ohne Frost an die vorgesehenen Plätze in den Ortschaften gehangen. Anschließen werden der Reihe nach die Beete und Blumenbeete mit Sommerblumen bepflanzt. Maßgebend ist die Reihenfolge der Schützenfeste. Die Pflanzung kann aufgrund der hohen Anzahl –es sind immerhin 19.660 Stück- und der Unterbrechung wegen Rasenmähen und Sommerblumen gießen bis zu 6 Wochen dauern.
Für alle Gemeindestraße im Stadtgebiet von Winterberg (146 km) sowie auf den öffentlichen Plätzen und Gehwegen vor städt. Grundstücken ist der Baubetriebshof mit dem Räum- und Streudienst zuständig. Neben 8 größeren Winterdienstfahrzeugen werden wir von 5 Fremdunternehmern in den Ortsteilen Altenfeld, Siedlinghausen, Niedersfeld, dem Heidedorf, Hildfeld, Grönebach und Elkeringhausen sowie in Bereichen der Kernstadt unterstützt. Zudem stehen 2 Kommunalschlepper und 5 Handschneefräsen für die Gehwegräumung zur Verfügung.
Die Bauhofleitung erstellt jedes Jahr aufs Neue einen sogenannten Winterdienstplan, worin alle mit dem Winterdienst beschäftigten Mitarbeiter von Anfang November bis Ende April eingeteilt sind. Ob und wann der Winterdienst und die damit einhergehende Rufbereitschaft dann angeordnet werden, entscheidet die Bauhofleitung anhand aktueller Wetterprognosen. Bei einer solchen Rufbereitschaft, sehen dafür eingeteilte Mitarbeiter um 2:30 Uhr an prägnanten Stellen ihres Räumbezirkes nach der tatsächlichen Witterung und entscheiden, ob ein Einsatz erforderlich ist, weitere Kollegen und die Fremdunternehmer kontaktiert werden müssen. Dasselbe wiederholt sich um 5:00 Uhr und abends um 18:30 Uhr. Rufbereitschaft wird angeordnet von Montag bis Donnerstag von 2:30 Uhr bis 7 Uhr und von 18:30 Uhr bis 20 Uhr. Samstags, sonntags und an Feiertagen von 2:30 Uhr bis 8 Uhr sowie von 17:30 Uhr bis 20 Uhr.
Die Räum- und Streupflicht für Fahrbahnen besteht innerhalb geschlossener Ortslagen nur an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen. Die beiden Kriterien „verkehrswichtig“ und „gefährlich“ müssen zusammen vorliegen, sodass viele Straßen mangels Verkehrsbedeutung oder Gefährlichkeit unbehandelt bleiben dürfen.
Die Stadt Winterberg führt auf allen Gemeindestraßen den Winterdienst durch.
Die Einteilung der Straßen ist nach Dringlichkeit eingestuft.
Zur Dringlichkeitsstufe I gehören:
Hauptverkehrs- und Durchgangsstraßen; Straßen für den ÖPNV und Schulbusse; Zufahrtstraßen zu Krankenhäusern, Schulen, Feuerwachen; Straßen zu Gewerbegebieten.
Zur Dringlichkeitsstufe II gehören:
Verbindungsstraßen; Wohnsammelstraßen
Zur Dringlichkeitsstufe II gehören:
Wohnstraßen und übrige Verkehrsflächen
Neben dem normalen Winterdienst muss bei entsprechend viel Niederschlag, Schnee von Sichtdreiecken, Ortsdurchfahrten und Parkbuchten entfernt werden. Neben unseren eigenen Fahrzeugen werden im Extremfall Unternehmer mit LKW und Schleppern zur Unterstützung hinzugezogen, um schnellstmöglich den Schnee aus der Stadt und den Ortsteilen zu entfernen.
Ebenso muss dann der Schnee von den Dächern an einigen städt. Gebäuden entfernt werden, damit die Lasteinwirkung nicht zu groß wird.
Viel Zeit nimmt auch die Vor- und Nachbereitung des Winterdienstes in Anspruch. Verkehrszeichen, Begrenzungspfähle und Schneefangzäune müssen auf- und wieder abgebaut werden. Fahrzeuge werden mit Streugeräten und Schneepflügen ausgestattet.
Nicht zuständig ist der Baubetriebshof für die Bundes-, Land- und Kreisstraßen.
Für den Winterdienst auf Bundes- und Landesstraßen im Stadtgebiet ist die Straßenmeisterei Winterberg (Telefon: 02981/92180), auf den Kreisstraßen der Kreisbauhof Brilon (02961/94-5910) zuständig.