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    Preise & Ehrungen

    Auslobung des HeimatpreisesBewerbungen bis zum 15.08.2024 möglich

    Heimatpreis 2024

    Auch in diesem Jahr lobt die Stadt Winterberg wieder den Heimatpreis aus, um das lokale Engagement und nachahmenswerte Projekte im Bereich Heimat zu würdigen. Der Heimatpreis wird durch das Land Nordrhein-Westfalen aus dem Landesprogramm "Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet" mit pauschal 5.000 Euro gefördert.

    Winterberger Vereine können sich ab sofort und bis zum 15.08.2024 (es zählt der Eingangsstempel) bei der Stadt Winterberg, Fichtenweg 10, 59955 Winterberg, um diesen Preis bewerben. Das Antragsformular zum Wettbewerb können Siehier herunterladen.

    Ziel des Heimatpreises

    Ziel des neuen Programmes ist es, Menschen für lokale und regionale Besonderheiten zu begeistern, die positiv gelebte Vielfalt in unserem Bundesland deutlich sichtbar werden zu lassen, Heimat zu bewahren und gleichzeitig für die Zukunft zu gestalten. Der Heimatpreis würdigt deshalb vorwiegend ehrenamtliches Engagement und innovative, nachahmenswerte Projekte im Bereich Heimat.

    Preiskriterien des Heimatpreises 2024 der Stadt Winterberg

    Der Rat der Stadt Winterberg hat folgende Preiskriterien festgelegt:

    • herausragende, ehrenamtliche Aktivität zur Förderung des Bekanntheitsgrades prägender Heimatbestandteile über die Stadtgrenze hinaus
    • erfolgreiche positive Verknüpfung der Heimat mit einer über die Region hinaus bekannten Marke, Tradition oder Assoziation im Rahmen des ehrenamtlichen Engagements
    • die ehrenamtliche Schaffung eines nachhaltigen Zugangs für die Interessierten, die sich über die Region und deren Vorzüge mit heimatlichem Hintergrund informieren möchten
    • besondere ehrenamtliche Aktionen mit ursprünglich heimatlichem Bezug zum Erhalt und der Verarbeitung der örtlichen Kultur
    • herausragendes Engagement zur Weitergabe von heimatlich geprägten Werten und Traditionen für eine beständige Identifikation auch für Neubürger/-innen mit der Region und Verwurzelung als „Heimat“


    Projekte aus der Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft

    Alle Winterberger Vereine können sich um diesen Preis bewerben. Die Vereine sollen im Antrag ihr Projekt beschreiben und es einem oder mehreren der oben angeführten Schwerpunkten des Preises 2024 zuordnen. Die Vereine können nicht nur Projekte beschreiben, die bereits abgeschlossen sind, sondern auch die, an denen sie derzeit noch arbeiten. Auch künftige Ideen können mit angegeben werden.

    Der Haupt- und Finanzausschuss entscheidet über den Heimatpreis 2024

    Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Winterberg wird nach Ablauf der Bewerbungsfrist über die Einsendungen beraten und die Preisträger für das Jahr 2024 ermitteln und beschließen.

    Die Preisvergabe erfolgt gemäß folgender Staffelung:

    1. Preis           3.000,00 €
    2. Preis           1.500,00 € 
    3. Preis              500,00 €

    Die Verleihung des Heimatpreises durch den Bürgermeister erfolgt anschließend in einer gesonderten Feierstunde.

    Ehrenmedaille der Stadt Winterberg

    Ehrungsvorschläge bis zum 15. Mai einreichen

    In diesem Jahr 2023 ist es wieder so weit: Winterberg steht im Zeichen der Ehrenmedaille. In seiner für den 14. September terminierten Sondersitzung wird der Rat bis zu fünf Personen auf Vorschlag aus der Bevölkerung mit der Ehrenmedaille der Stadt Winterberg auszeichnen. Grundsätzlich sieht die Satzung über Ehrenauszeichnungen für einen dreijährigen Zeitraum drei Ehrungen im Bereich des klassischen Engagements vor (für den langjährigen Einsatz auf allen Ebenen des bürgerschaftlichen Engagements) dazu jeweils eine Auszeichnung in den Bereichen Jugend und Wirtschaft. In allen drei Bereichen wird die Ehrenmedaille der Stadt Winterberg für „außergewöhnliches“ Engagement verliehen, das über das „Normale“ hinausgeht.

    Die Ehrenmedaille der Stadt Winterberg ist eine persönliche Auszeichnung und kann daher nicht an Gruppen, sondern nur an Einzelpersonen verliehen werden.

    Kennen Sie junge Menschen in unserem Winterberg mit seinen Dörfern, deren freiwillige Leistungen bzw. ehrenamtlicher Einsatz sich deutlich vom „normalen“ Engagement abheben? Gibt es ein Unternehmen, das sich in besonderer Weise engagiert und dessen außergewöhnliche Leistungen unserer ganzen Stadt zugutekommen und besonders gut tun? Oder ist da jemand, der endlich mal ein öffentliches Dankeschön in Form einer Ehrung durch unsere Stadt für sein unermüdliches, langjähriges und verlässliches ehrenamtliches Wirken verdient hat?

    Die Vorschläge können schriftlich beim Bürgermeister eingereicht oder per Email an rabea.kappen(at)winterberg.de übersandt werden. Gern können Sie auch das vorbereitete Formular nutzen. Hier kann das Formular heruntergeladen werden.

    Hier noch einige Erläuterungen zu den Preisen und Ehrungsvoraussetzungen:

    Ehrenamtspreis

    Der (klassische) Ehrenamtspreis richtet sich an die vielfältigen Bereiche, in denen außerordentliches ehrenamtliches Engagement zum Wohle der Stadt Winterberg wirkt. Dabei kann es sowohl um einen besonders langjährigen ehrenamtlichen Einsatz gehen, wie auch um ein zeitlich begrenztes Engagement im Rahmen von Projekten, die der Stadt Winterberg in besonderer Weise zugutekommen.

    Jugendpreis

    Der Jugendpreis richtet sich an alle Bereiche der Jugendförderung, angefangen bei den Vereinen (Sport, Musik, Kultur, etc.) über die Feuerwehr bis hin zu besonderem Engagement in einem Betrieb oder Unternehmen (Ausbildung, Jugendförderung). Die Ehrung kann ausgesprochen werden an Personen, die sich mit außerordentlichem Engagement für eine Sache im Jugendbereich, für ein Projekt im Jugendbereich oder für junge Menschen einsetzen, d.h., an Jugendliche selbst, an freiwillig ehrenamtlich in der Jugendarbeit aktive Kräfte sowie an Förderer und Ausbilder.

    Wirtschaftspreis

    Der Wirtschaftspreis richtet sich an Personen, die in oder für Wirtschaftsunternehmen in der Stadt Winterberg tätig sind und aus dieser Stellung heraus in besonders positiver Weise zur wirtschaftlichen Situation des Standortes Winterberg beitragen oder die sich Entwicklungen zuwenden, die der Stadt Winterberg und damit dem Gemeinwohl in besonderer Weise dienen.

    Ehrenamtskarte NRWEhrenamt. Engagement. Danke.

    Informationen zur Ehrenamtskarte.NRW
    Das Ehrenamt hat in allen Zeiten einen wichtigen Stellenwert in der Gesellschaft. Als Ausdruck der Wertschätzung und Anerkennung dieser ehrenamtlichen Arbeit hat der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Winterberg in seiner Sitzung am 22.03.2021 entschieden, die Ehrenamtskarte des Landes Nordrhein-Westfalen einzuführen. Ab sofort werden die Ehrenamtskarten durch das Rathaus ausgegeben. 

    In unserer Stadt genießt das Ehrenamt seit vielen Jahren einen hohen Stellenwert. Eine funktionierende Stadtgesellschaft ist ohne das vielfältige Engagement in Vereinen, Kirchen, sozialen und kulturellen Einrichtungen sowie Interessengruppen, aber auch im ganz normalen Alltag, nicht möglich. Mit der Ehrenamtskarte sollen künftig die Winterberger*innen eine besondere Wertschätzung erfahren, die sich in besonderem Maße ehrenamtlich in unserer Stadt und in unseren Ortschaften engagieren“, so Bürgermeister Michael Beckmann.

    Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte bekommen Vergünstigungen bei Eintritten oder Einkäufen in ganz Nordrhein-Westfalen. Eine Übersicht der zur Zeit aktuell zur Verfügung stehenden Vergünstigungsangebote sind unter der Internetseite www.engagiert-in-nrw.de ersichtlich. Möchten Winterberger Betriebe als Partner fungieren und Vergünstigungen für die Karteninhaber anbieten, können sich gerne im Rathaus bei Rabea Kappen melden.
     

    Informationen für Engagierte in Winterberg

    Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu den Voraussetzungen, zur Gültigkeit sowie zur Antragstellung bei der Stadt Winterberg.

    Voraussetzungen & Gültigkeit

    Stapel von Dokumenten mit der Aufschrift

    An die Ausgabe und Gültigkeit der Ehrenamtskarte NRW, für die ein Bewerbungsformular eingereicht werden muss, sind folgende Rahmenbedingungen geknüpft:

    • Mindestens vier Stunden pro Woche bzw. 200 Stunden pro Jahr ehrenamtliche Tätigkeit im Stadtgebiet Winterberg erbracht werden.
    • Seit wenigstens zwei Jahren ehrenamtliche Tätigkeit ohne Vergütung oder pauschale Aufwandsentschädigung, die nicht über einen reinen Kostenersatz hinausgeht.
    • Das Engagement kann auch bei unterschiedlichen Trägern oder verteilt auf einzelne zeitintensive Einsätze mit insgesamt 200 Stunden pro Jahr erfolgen.


    Gültigkeit
    Die Ehrenamtskarte wird für zwei Jahre ausgestellt. Nach Ablauf kann sie ohne erneuten Antrag verlängert werden. Dafür genügt eine formlose Bestätigung mit.

    Antragstellung

    Eine Hand hält eine goldfarbene Ehrenamtskarte mit der Aufschrift

    Der Antrag auf Zuteilung der Ehrenamtskarte NRW erfolgt mittels eines Bewerbungsbogens bei der Stadt Winterberg. Zur Antragstellung sind Nachweise vorzulegen, in denen

    • der zeitliche Umfang der ehrenamtlichen Tätigkeit durch den bzw. die Träger des Angebotes (Soziale Gruppierung, Einrichtung, Verein usw.) bestätigt wird und bescheinigt wird, dass weder eine Vergütung noch eine pauschale Aufwandsentschädigung gezahlt wird.
    • Die Nachweise sind mit Datum, Unterschriften und soweit vorhanden mit einem Stempel des Trägers zu versehen. Bei Erfüllung der Voraussetzung wird für die Person eine Ehrenamtskarte NRW ausgestellt.


    Hinweise
    Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird die Ehrenamtskarte ausgestellt.
    Der Antrag kann direkt bei der Stadt Winterberg abgegeben werden.

    Häufige Fragen zur Ehrenamtskarte

    Was ist die Ehrenamtskarte?

    Mit der Ehrenamtskarte möchten die Landesregierung und die teilnehmenden Kommunen ihre Wertschätzung gegenüber den Menschen ausdrücken, die sich in überdurchschnittlichem zeitlichem Umfang ehrenamtlich für das Gemeinwohl engagieren. Die Landesregierung unterstützt das Programm mit eigenen Vergünstigungen sowie bei der Öffentlichkeitsarbeit und der fachlichen Begleitung der Kommunen. Auch die Kommunen gewähren Vergünstigungen für zahlreiche öffentliche Angebote, und sie werben bei privaten Anbietern um deren Beteiligung am Programm. 

    Kann ich die Ehrenamtskarte erhalten?

    Als grundlegende Voraussetzung für die Vergabe der Ehrenamtskarte gilt ein ehrenamtliches oder bürgerschaftliches Engagement von durchschnittlich mindestens vier Stunden pro Woche bzw. 200 Stunden im Jahr, zum Beispiel in einem Verein, in einer sozialen Einrichtung oder freien Vereinigung. Ehrenamtliche können eine Aufwandsentschädigung erhalten, soweit diese den steuerlichen Freibetrag der Ehrenamtspauschale (960 EUR) bzw. der Übungsleiterpauschale (3.300 EUR) nicht übersteigt. Andere Voraussetzungen, z.B. die Dauer des bisherigen Engagements, werden von den Kommunen festgelegt. Lesen Sie hier, ob sich Ihre Kommune am Programm beteiligt, und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um die Karte zu erhalten.

    Wo kann ich die Ehrenamtskarte beantragen?

    Die Ehrenamtskarte können Sie bei uns beantragen. Hier finden Sie die zuständige Kontaktperson der Stadt Winterberg, die die Vergabe der Ehrenamtskarte organisiert und Ihre Fragen beantwortet.

    Welche Vergünstigungen sind mit der Ehrenamtskarte verbunden?

    Inhaberinnen und Inhaber unserer Ehrenamtskarte können in allen teilnehmenden Kommunen zahlreiche attraktive Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Dazu gehören reduzierte Eintrittspreise für Museen, Schwimmbäder und andere öffentliche Freizeiteinrichtungen sowie Vergünstigungen bei Volkshochschulkursen, in Kinos, in Theatern usw.

    Darüber hinaus profitieren Karteninhaberinnen und -inhaber von zusätzlichen landesweiten Vergünstigungen des Landes Nordrhein-Westfalen. Eine aktuelle Übersicht der Landesvergünstigungen finden Sie hier: Landesvergünstigungen Nordrhein-Westfalen

    Wo gilt die Ehrenamtskarte Nordrhein-Westfalen?

    Die Ehrenamtskarte gilt in ganz Nordrhein-Westfalen in allen teilnehmenden Kommunen. Unsere Partner weisen auf ihre Beteiligung am Programm hin. Achten Sie daher auf entsprechende Hinweise an der Kasse von Einrichtungen und Geschäften.

    Wie lange ist meine Ehrenamtskarte gültig?

    Die Ehrenamtskarte wird für zwei Jahre ausgestellt. Nach Ablauf der Gültigkeit kann die Karte verlängert werden. Eine Verlängerung der Ehrenamtskarte ist ohne Antrag möglich, indem der Name, die Stundenanzahl für die Tätigkeit sowie Unterschrift und Stempel der Institution formlos dokumentiert werden.

    Was kostet die Ehrenamtskarte?

    Die Ehrenamtskarte wird von den Kommunen kostenlos an die Engagierten ausgegeben. Sie ist eine Würdigung all jener, die einen beachtlichen Teil ihrer Zeit und Kraft ehrenamtlich für unsere Gesellschaft einsetzen und so zum Gemeinwohl beitragen. Die Ehrenamtskarte ist für die Inhaberinnen und Inhaber mit einem praktischen Nutzen verbunden. 

    Die Jubiläumsehrenamtskarte in Winterberg

    Zusätzlich zur bereits etablierten Ehrenamtskarte NRW hat die Stadt Winterberg nun die „Jubiläums-Ehrenamtskarte NRW“ eingeführt. Diese Karte sollen langjährig Engagierte erhalten, die seit mindestens 25 Jahren ein Ehrenamt ausüben. Die geltenden Kriterien zur klassischen Ehrenamtskarte entfallen hierbei und die Jubiläums-Ehrenamtskarte ist lebenslang gültig.

    Inhaber der Jubiläums-Ehrenamtskarte erhalten, wie auch bei der Ehrenamtskarte, Vergünstigungen bei Eintritten oder Einkäufen in ganz Nordrhein-Westfalen. Eine Übersicht der zurzeit aktuell zur Verfügung stehenden Vergünstigungsangebote sind unter der Internetseite www.ehrensache.nrw.de ersichtlich.

    Richtlinien für die Ausgabe der Jubiläumsehrenamtskarte

    An die Ausgabe der Jubiläums-Ehrenamtskarte NRW, für die ein Bewerbungsformular eingereicht werden muss, ist ein mindestens 25 Jahre andauerndes ehrenamtliches Engagement geknüpft. Dabei kann das Engagement auch in verschiedenen Organisationen geleistet worden sein. Unterbrechungen zum Beispiel für Zeiten der Kindererziehung oder Pflege werden akzeptiert.

    Der bei der landesweiten Ehrenamtskarte geltende Stundenumfang (mind. 5 Stunden pro Woche oder 250 Stunden im Jahr) und alle sonstigen Vergabekriterien entfallen hierbei.

    Antragstellung und Ausstellung der Ehrenamtskarte NRW

    Der Antrag auf Zuteilung der Ehrenamtskarte NRW erfolgt mittels eines Bewerbungsbogens bei der Stadt Winterberg. Zur Antragstellung sind Nachweise vorzulegen, in denen

    • der zeitliche Umfang der ehrenamtlichen Tätigkeit durch den bzw. die Träger des Angebotes (Soziale Gruppierung, Einrichtung, Verein usw.) bestätigt wird und
    • bescheinigt wird, dass weder eine Vergütung noch eine pauschale Aufwandsentschädigung gezahlt wird.

    Die Nachweise sind mit Datum, Unterschriften und soweit vorhanden mit einem Stempel des Trägers zu versehen. Bei Erfüllung der Voraussetzung wird für die anspruchsberechtigte Person eine Ehrenamtskarte NRW ausgestellt.

    Wenn's Fragen gibt: