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Tierschutz

Wenn Sie anzeigen wollen, dass einem Tier grundlos Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt wurden, ist dies dem Veterinäramt des Hochsauerlandkreises schriftlich anzuzeigen.

Unbedingt notwendige Angaben sind:

  • die genaue Angabe des Ortes, an dem das Tier gehalten wird,
  • Aussagen zum Zeitpunkt der Feststellung,
  • konkrete Beschreibung des vermuteten Missstandes
  • sofern bekannt, Name des Tierhalters,
  • Angabe dazu, wann der Tierhalter vermutlich anzutreffen ist,
  • ggfs. weitere Zeugen
     

Wenn's Fragen gibt:

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