Wenn Sie anzeigen wollen, dass einem Tier grundlos Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt wurden, ist dies dem Veterinäramt des Hochsauerlandkreises schriftlich anzuzeigen.
Unbedingt notwendige Angaben sind:
die genaue Angabe des Ortes, an dem das Tier gehalten wird,
Aussagen zum Zeitpunkt der Feststellung,
konkrete Beschreibung des vermuteten Missstandes
sofern bekannt, Name des Tierhalters,
Angabe dazu, wann der Tierhalter vermutlich anzutreffen ist,