Eigentümer/innen erhalten einen Zuschuss i.H.v. 50% der Gesamtkosten für Ihre Maßnahme an der jeweils straßenanliegenden Gebäude- bzw. Grundstücksseite. Der Zuschuss ist, je nach Maßnahmenart, auf eine maximale Zuschusshöhe gedeckelt. Diese können Sie der Richtlinie entnehmen.






