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Hof- und Fassadenprogramm Förderprogramm zur Aufwertung privater Gebäude und Hofflächen für ein attraktiveres Erscheinungsbildes

Das Erscheinungsbild der Ortsteile und der Kernstadt wird in besonderem Maße durch die privaten Immobilien geprägt und trägt wesentlich zur Attraktivität und Lebensqualität in Winterberg bei. Auch im Jahr 2026 stellt die Stadt Winterberg hierfür erneut Haushaltsmittel bereit und setzt das Hof- und Fassadenprogramm als kommunal finanziertes Förderangebot fort. Ziel ist es, das Stadtbild nachhaltig aufzuwerten, die gewachsene Ortsstruktur zu stärken und die besondere Atmosphäre der Dörfer zu bewahren.

Hierdurch werden private Eigentümerinnen und Eigentümer gezielt dabei unterstützt, ihre Gebäude und Grundstücke gestalterisch aufzuwerten und so einen aktiven Beitrag zur positiven Entwicklung des Stadtbildes zu leisten.

Förderanträge können ab sofort wieder zu den festgelegten Stichtagen eingereicht werden. Die aktuellen Stichtage sind der 30.04.2026 sowie der 31.07.2026. Die Bewilligung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

Unterlagen zum Download

Häufig gestellte Fragen

Wie sieht die Unterstützung aus?

Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten einen Zuschuss in Höhe von bis zu 50 % der förderfähigen Kosten für Maßnahmen an der jeweils straßenanliegenden Gebäude- bzw. Grundstücksseite. Der Zuschuss ist, je nach Maßnahmenart, auf eine maximale Zuschusshöhe begrenzt. Die jeweiligen Höchstbeträge können Sie der Richtlinie entnehmen. Die Gesamtkosten der Maßnahme müssen mindestens 1.000 € betragen

Wer kann einen Antrag stellen?

Zuwendungsempfänger können folgende natürliche oder juristische Personen des privaten Rechts sein:

  • Eigentümerinnen und Eigentümer
  • Erbbauberechtigte
  • Mieterinnen und Mieter (mit schriftlicher Zustimmung der Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten)
  • Personen mit eigentümergleicher Rechtsstellung, sofern die Einhaltung der Zweckbindung gewährleistet ist
     
Welche Maßnahmen werden gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen an der jeweils straßenanliegenden und damit öffentlich sichtbaren Gebäude- bzw. Grundstücksseite, zum Beispiel:

  • Gestaltung und Sanierung von Fassaden
  • Aufwertung und Umgestaltung von Hofflächen
  • Entsiegelung und Begrünung von Flächen
  • Rückbau störender baulicher Anlagen (z. B. Schuppen)
  • Herstellung von Barrierefreiheit
  • Erneuerung von Einfriedungen und Mauern
  • Gestalterische Maßnahmen wie Beleuchtung, Markisen oder Stadtmobiliar 
Wie wird das städtebauliche Hof- und Fassadenprogramm finanziert?

Der Rat der Stadt Winterberg hat im Jahr 2026 Haushaltsmittel in Höhe von 30.000 Euro bereitgestellt, um Investitionen an Bestandsimmobilien zu unterstützen. Das Programm wird vollständig aus kommunalen Haushaltsmitteln finanziert. Die Bewilligung erfolgt im Rahmen der jährlich verfügbaren Mittel. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Wie beantrage ich die Förderung?

Den Antrag stellen Sie bei der Stadt Winterberg (Fördermittelmanagement).
Folgende Unterlagen sind erforderlich:

  1. Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  2. Angebote/Kostenvoranschläge von Fachunternehmen (mit Bezug zur straßenanliegenden Fläche). Ggf. zusätzliche Vergleichsangebote (z. B. bei Schieferdächern oder gestalterischem Austausch von Fenstern)
  3. Gestaltungsskizze der Maßnahme
  4. Aktuelle Bestandsfotos, auf denen die öffentlich sichtbaren Flächen erkennbar sind
     

Wichtig:

  • Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden
  • Es darf noch kein Auftrag an ein Unternehmen vergeben worden sein


Alle vollständigen Anträge werden zu den festgelegten Stichtagen geprüft. Die Bewilligung erfolgt abhängig von den verfügbaren Haushaltsmitteln.
Nach Bewilligung ist die Maßnahme innerhalb von 12 Monaten abzuschließen. Nach Abschluss reichen Sie den Verwendungsnachweis ein. Erst danach erfolgt die Auszahlung.
 

Werden Beleuchtungsmaßnahmen im Rahmen des Hof- und Fassadenprogramms gefördert?

Förderfähig sind Installationen von Lichtelementen zur atmosphärischen Inszenierung von Gebäudefassaden, öffentlich sichtbaren Nebengebäuden sowie von Hofflächen, sofern diese einen positiven Beitrag zum Ortsbild leisten.
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Maßnahmen mit den Handlungsempfehlungen des Beleuchtungskonzeptes für die Innenstadt Winterberg übereinstimmen.
Weitere Informationen zum Beleuchtungskonzept der Stadt Winterberg finden Sie hier: Beleuchtungskonzept
 

Ansprechpartnerin:
Nicole Müller
Geschäftsführung Stadtmarketing & Zentrenmanagement
Telefon: +49 02981 9250-33
E-Mail: stadtmarketing(at)winterberg.de
 

Sind Werbeanlagen förderfähig?

Förderfähig ist der Rückbau von Werbeanlagen, die nicht den Vorgaben der geltenden Gestaltungssatzung entsprechen. Darüber hinaus kann auch die Anpassung bestehender Werbeanlagen gefördert werden, sofern hierdurch eine Übereinstimmung mit den gestalterischen Vorgaben der Gestaltungssatzung erreicht wird.
Weitere Informationen zur Gestaltungssatzung für Werbeanlagen der Stadt Winterberg finden Sie hier: Gestaltungssatzung
 

Ansprechpartnerin:
Nicole Müller
Geschäftsführung Stadtmarketing & Zentrenmanagement
Telefon: +49 02981 9250-33
E-Mail: stadtmarketing(at)winterberg.de
 

Wo finde ich die Gestaltungssatzung der Stadt Winterberg für meine Immobilie?

Die für das Stadtgebiet Winterberg geltenden Gestaltungssatzungen können über das Ortsrecht der Stadt Winterberg eingesehen werden.
Diese finden Sie hier: Ortsrecht – Satzungen und Verordnungen
 

Wer entscheidet über die Anträge?

Sie beantragen die Mittel aus dem Hof- und Fassadenprogramm bei der Stelle Fördermittelmanagement der Stadt Winterberg. Diese berät Sie gern unverbindlich im Vorfeld über die Fördermöglichkeiten. 
Alle vollständig eingereichten Anträge werden zu den festgelegten Stichtagen (31.03. bzw. 31.07., im Jahr 2026: 30.04.) geprüft.
Die Bewilligung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Über die Förderung entscheidet die Stadt Winterberg im Rahmen der laufenden Verwaltung. Die Bewilligung erfolgt durch schriftlichen Förderbescheid.
Eine nachträgliche Erhöhung des Zuschusses ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Die Zuwendungen werden durch schriftlichen Förderbescheid unter Beachtung der erforderlichen Auflagen, Bedingungen und Nebenbestimmungen den Zuwendungsempfängern gewährt. Eine nachträgliche Zuschusserhöhung bei Überschreitung der veranschlagten Kosten erfolgt grundsätzlich nicht.

Ich habe meine Maßnahme abgeschlossen. Wie erstelle ich einen Verwendungsnachweis?

Sie legen den Verwendungsnachweis innerhalb von zwei Monaten nach Maßnahmenabschluss bei der Stelle Fördermittelmanagement der Stadt Winterberg entweder digital oder in Papierform vor. Sie benötigen dafür:

  1. Einen kurzen Bericht (max. 2 DIN-A4 Seiten) über die Maßnahme mit mindestens einem Foto
  2. Eine vollständige Kosten- und Finanzierungsübersicht (Einnahmen / Ausgaben)
  3. Alle Originalrechnungen (ggf. als Scan) und Zahlungsbelege zu den Ausgaben

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Ende der Durchführung der Maßnahme und Prüfung des Verwendungsnachweises. Reduzieren sich nach Bewilligung oder nach Abschluss der Maßnahme die förderfähigen Kosten, wird der Zuschuss entsprechend angepasst.
 

Wenn's Fragen gibt: