Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten einen Zuschuss in Höhe von bis zu 50 % der förderfähigen Kosten für Maßnahmen an der jeweils straßenanliegenden Gebäude- bzw. Grundstücksseite. Der Zuschuss ist, je nach Maßnahmenart, auf eine maximale Zuschusshöhe begrenzt. Die jeweiligen Höchstbeträge können Sie der Richtlinie entnehmen. Die Gesamtkosten der Maßnahme müssen mindestens 1.000 € betragen








