Stimmberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz in Altastenberg, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Die Stadt Winterberg führt auf Wunsch der örtlichen Politik und des Ortsvorstehers eine Bürgerabstimmung zur zukünftigen Gestaltung von Dächern in Altastenberg durch.
Hintergrund ist die Frage, ob die bisherige Vorgabe zur Schiefereindeckung von Dächern weiterhin Bestand haben oder angepasst werden soll.
Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger aus Altastenberg sind eingeladen, an der Abstimmung zur zukünftigen Dacheindeckung teilzunehmen.
Vorzeitige Stimmabgabe: 24.–26. Juni 2026 im Rathaus Winterberg.
Am Mittwoch, den 17. Juni 2026 fand im Haus des Gastes Altastenberg eine öffentliche Informationsveranstaltung statt. Dort erläuterte Christopher Schulte, Sachverständiger der Handwerkskammer Südwestfalen, die Vor- und Nachteile verschiedener Dacheindeckungen und beantwortete Fragen der Bürgerinnen und Bürger.
Die Präsentation der Veranstaltung steht hier zum Download bereit:
Stimmberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz in Altastenberg, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Die Abstimmung findet am Sonntag, 28. Juni 2026, von 09:00 bis 18:00 Uhr im Haus des Gastes Altastenberg statt.
Ja. Eine vorgezogene Stimmabgabe ist vom 24. bis 26. Juni 2026 während der Öffnungszeiten im Rathaus Winterberg möglich.
Bitte bringen Sie zur Stimmabgabe einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.
Sofern Ihnen bereits Abstimmungsunterlagen oder ein Anschreiben zugesandt wurden, bringen Sie diese bitte ebenfalls mit.
Zur Entscheidung steht die Frage, ob die bisherige Vorgabe zur Schiefereindeckung in der Gestaltungssatzung beibehalten oder geändert werden soll.
Die Bürgerabstimmung erfolgt auf Wunsch der örtlichen Politik und des Ortsvorstehers. Ziel ist es, ein möglichst breites Meinungsbild der Altastenberger Bevölkerung zur zukünftigen Dachgestaltung einzuholen.


