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Müllgebühren

Für die Inanspruchnahme der Abfallbeseitigung erhebt die Stadt Winterberg Benutzungsgebühren nach dem Kommunalabgabengesetz.

Die Höhe der Abfallbeseitigungsgebühr richtet sich nach der Anzahl der auf dem Wohngrundstück mit Haupt- und Nebenwohnung gemeldeten Personen bzw. den festgesetzten Einwohnergleichwerten.

Die Einwohnerzahlen werden anhand des bei der örtlichen Meldebehörde geführten Melderegisters ermittelt. Stichtage für die Veranlagung der Einwohner und die Berechnung der Einwohnergleichwerte sind der 01. Januar, 01. April, 01. Juli und 01. Oktober eines jeden Jahres für die jeweils folgenden 3 Monate.
 

  • Gebühren: Die Benutzungsgebühr beträgt je Einwohner bzw. je Einwohnergleichwert 84,00 € jährlich.