An die Stelle der Hilfe zum Lebensunterhalt tritt die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, wenn Personen ihre materielle Notlage aus Altersgründen (Regelaltersgrenze) oder aus gesundheitlichen Gründen (dauerhafte Erwerbsminderung) nicht selbst überwinden können.
Wenden Sie sich bitte an den/die zuständige/n Ansprechpartner/in der Grundsicherung: