Das Bürgergeld ist eine staatliche Leistung für erwerbsfähige Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern können.
Voraussetzungen:
Sie sind zwischen 15 und 66 Jahren alt
Sie sind erwerbsfähig
Sie haben Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland
Sie sind hilfebedürftig im Sinne des SGB II
Auch Angehörige, die mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, können einen Anspruch haben. Was genau eine Bedarfsgemeinschaft ist und ob Sie möglicherweise anspruchsberechtigt sind, klären Sie bitte im persönlichen Gespräch mit dem Jobcenter.
Wichtig: Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens. Bitte wenden Sie sich an die entsprechende Ansprechperson im Team Leistungsgewährung des Jobcenters.
Stellen Sie Ihren Antrag direkt online über das Serviceportal des Hochsauerlandkreises – einfach, sicher und rund um die Uhr verfügbar.
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