Tourismus
  1. Rathaus
  2. Leben & Wohnen
  3. Erneuerbare Energien
  4. Windenergie
  1. Rathaus
  2. Leben & Wohnen
  3. Erneuerbare Energien
  4. Windenergie

Energiepolitik und Windenergie in Winterberg

Die Energiepolitik der Europäischen Union und des Bundes setzt den Rahmen für den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland, was auch für Winterberg gilt. Diese Vorgaben zielen darauf ab, den Klimaschutz zu fördern und die Energieversorgung nachhaltig zu sichern.

Ein zentraler Leitfaden für die Region ist das integrierte Klimaschutzkonzept des Hochsauerlandkreises (HSK) aus dem Jahr 2023. Es präzisiert die energiepolitischen Ziele und die spezifischen Bedingungen der Region.
 

Rechtliche Neuerungen und ihre Bedeutung 

Seit 2022 haben sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung von Windenergie grundlegend verändert:

  • Wind-an-Land-Gesetz (WaLG): Dieses Gesetz hat den Städten und Kommunen die Kontrolle über die Ausweisung von Windkraft-Flächen weitgehend entzogen. 
  • Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG): Setzt neue Standards für die Bereitstellung von Flächen für Windenergie.
  • Die Neufassung des §2 im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erklärt den Ausbau erneuerbarer Energien zu einem öffentlichen Interesse von überragender Bedeutung.

 

Umsetzung auf Landes- und Kreisebene

Diese Vorgaben werden auf Grundlage des Landesentwicklungsplans durch die Regionalpläne umgesetzt. Für Winterberg bedeutet dies. Für Winterberg bedeutet dies:

  • Windenergiebereiche: Bis zum ersten Halbjahr 2025 sollen 8 Windenergiebereiche mit einer Gesamtfläche von rund 577 Hektar ausgewiesen werden, was etwa 3,9 % der Stadtfläche entspricht.
  • Kritik und Stellungnahme: Die Stadt Winterberg hat eine Stellungnahme eingereicht, um diese Flächen zu reduzieren, da der Tourismus eine wichtige Rolle für die lokale Wirtschaft spielt und die Landschaft geschützt werden soll.
Windkraft: Acht Bereiche im Stadtgebiet Winterberg geplant

Winterberger Weg

In einem ausführlichen und breit angelegten Meinungsbildungsprozess hat die Stadt Winterberg entschieden, sich energiewirtschaftlich zu betätigen. Insbesondere soll die Entwicklung der ausgewiesenen Windenergiegebiete soweit möglich selbst in die Hand genommen werden. Die Windenergiegebiete sollen behutsam und möglichst im Einklang mit den Interessen aller Grundeigentümer, der Beteiligung von Winterberger Bürgern und der direkt betroffenen Ortschaften entwickelt werden. Damit will die Stadt ein klimapolitisches Konzept mit hoher Akzeptanz und regionaler Wertschöpfung in Winterberg umsetzen. 

Gelingt es, auf die Nutzung der Windenergie im Stadtgebiet Winterberg gestaltend Einfluss zu nehmen, besteht die Chance, einen Ausgleich zwischen der Inanspruchnahme der Landschaft und der Stärkung als Wirtschaftsstandort sowie als nachhaltiger Wintersportplatz zu schaffen. Dieser von Stadtrat und Stadtverwaltung initiierte „Winterberger Weg“ steht für Eigeninitiative, Eigenständigkeit und Wertschöpfung vor Ort.

Gründung Stadtwerke Winterberg Energie

Der Winterberger Weg steht für Eigenständigkeit und unternehmerische Initiative, um möglichst hohe regionale Wertschöpfung aus der Nutzung erneuerbarer Energien im Stadtgebiet zu erzielen. Dazu werden die Strukturen der Stadtwerke Winterberg genutzt und ausgebaut. Um diese Vision erfolgreich umzusetzen, hat sich die Stadt für eine dauerhafte Zusammenarbeit mit erfahrenen Fachexperten für kommunale Energieversorgung und erneuerbare Energien entschieden. 

Mit der Gründung der KT Energie Ventures GmbH in Winterberg (KTE) trägt dieses Kompetenzteam Energie zur professionellen Umsetzung des Winterberger Weges bei. Das KTE ist ein zentrales Element in der Strategie, um die Ziele der Stadt in Bezug auf erneuerbare Energien zu erreichen. Zusammen mit KTE gründen die Stadtwerke Winterberg zwei Gemeinschaftsunternehmen für Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien. Diese Unternehmen werden in einer marktüblichen Struktur als GmbH & Co KG geführt, um die Entwicklung der ausgewiesenen Windenergiegebiete in Winterberg möglichst selbst in die Hand zu nehmen. Dies geschieht im Einklang mit den Interessen aller Grundeigentümer, der Beteiligung von Winterberger Bürgern und der direkt betroffenen Ortschaften. 

Gegebenenfalls kann die Struktur auch genutzt werden, um zukünftige Themen wie klimafreundliche Nahwärmesysteme im Stadtgebiet umzusetzen. Durch diese koordinierte und partizipative Herangehensweise soll sichergestellt werden, dass der Ausbau erneuerbarer Energien nicht nur wirtschaftlich erfolgreich, sondern auch sozial und ökologisch verträglich ist. Winterberg wird damit zu einem wichtigen Energiestandort entwickelt. Diese Version kombiniert die beiden Texte und betont die zentralen Aspekte des Winterberger Weges, der Eigenständigkeit, der regionalen Wertschöpfung und der umfassenden Herangehensweise bei der Entwicklung erneuerbarer Energien in Winterberg.

Köpfe und Kompetenzen

Das Kompetenz Team Energie bringt sich mit Fachkunde, Erfahrung und Marktzugang in die Geschäftsführung und Gesellschafterversammlung ein.

Prof. Dr. Norbert Menke
Technische Beratung und Geschäftsführer

Henrik Weiß
GF Stadtwerke Winterberg Energie

Die Projektphasen auf einen Blick

Dezember 2023

März 2024

Juni 2024

September 2024

Aktueller Status

Aktuelles zum Windprojekt

Alle Meldungen

WINDCHECK: Fakten statt Fakes zur Windenergie

Windkraftanlage aus der Froschperspektive
Infraschall durch Windkraft

Infraschall entsteht durch die Bewegung der Rotorblätter eines Windrads.

Weiterlesen

FAQ – Häufige Fragen zum Windprojekt

1. Was ist das Ziel des Windprojekts?

Das Ziel des Windprojekts ist es, nachhaltige Energie zu erzeugen und die regionale Versorgung mit erneuerbaren Energien zu stärken. Gleichzeitig sollen Umweltbelastungen minimiert und lokale Wertschöpfung gefördert werden. Dies geschieht im Rahmen des "Winterberger Weges", der darauf abzielt, die lokale Wirtschaft zu stärken und die Bürger an den wirtschaftlichen Effekten zu beteiligen.

2. Wo werden die Windräder errichtet?

Die Windräder werden in den im Regionalplan ausgewiesenen neun Windenergiebereichen im Stadtgebiet Winterberg errichtet. Die zuständige Planungs- und Prüfungsbehörde für diese Ausweisung ist die Bezirksregierung Arnsberg, die im Zuge des Regionalplans eine Potentialanalyse und Ausweisung für Windenergiegebiete durchgeführt hat. 

Kriterien für die Flächenbewertung:

  • Eignung: Die Flächen werden hinsichtlich der Windverhältnisse, Größe und Abstände zu Wohngebieten bewertet.
  • Konflikte: Es werden potenzielle Konflikte mit Naturschutz, Denkmalschutz und dem Landschaftsbild berücksichtigt.
  • Infrastruktur: Die Netzanbindung und Erschließungsmöglichkeiten der Flächen werden evaluiert.


Externe Fachgutachten und Untersuchungen:

  • Windpotentialanalysen
  • Umwelt- und Artenschutzgutachten
  • Lärmbelästigung und Schattenwurf

Ein Großteil der geplanten Flächen sind Kalamitätsflächen, bestätigt durch die Landeigentümer und Wald und Holz NRW. Es ist nicht geplant, Windenergieanlagen (WEA) in Laub- oder Mischwald zu errichten, da dies den geltenden Gesetzen in NRW widerspricht.

3. Wann beginnt der Bau des Windprojekts?

Die Bauphase ist für den näheren Zeitraum geplant, nachdem alle notwendigen Genehmigungsverfahren und vorbereitenden Maßnahmen abgeschlossen sind. Der genaue Zeitpunkt wird noch bekannt gegeben.

4. Wie wird sichergestellt, dass die Umwelt geschützt wird?

Für das Projekt wurde eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt, die Aspekte wie den Schutz von Flora und Fauna, Lärmemissionen und den Eingriff in die Landschaft berücksichtigt. Maßnahmen zur Minimierung der Auswirkungen werden aktiv umgesetzt. Beispielsweise wird der Abstand zu kollisionsgefährdeten Vögeln wie dem Rotmilan mehr als eingehalten, um die Kollisionsgefahr zu minimieren.

5. Wird es durch das Windprojekt zu Lärmbelästigungen kommen?

Die geplanten Windräder entsprechen den aktuellen gesetzlichen Vorgaben und sind auf einen Betrieb mit möglichst geringen Lärmemissionen ausgelegt. Die Abstände zu Wohngebieten wurden so gewählt, dass keine Beeinträchtigungen auftreten sollten.

6. Kommt es zu Einschränkungen der Nutzung der Wanderwege im potenziellen Windparkgebiet?

Eine Einschränkung der Begehbarkeit ist während der Bauphase nicht auszuschließen. Zu einer dauerhaften Sperrung wird es jedoch definitiv nicht kommen. Die Auswirkungen auf die Bewertung des Rothaarsteigs können von uns nicht abgeschätzt werden, jedoch erscheint eine Verschlechterung der Bewertung nicht ausgeschlossen.

7. Wie hoch ist der Zeitraum, in dem sich eine Windenergieanlage in Hinblick auf das bei der Produktion und Lieferung freigesetzte CO² amortisiert hat?

Eine durchschnittliche Windenergieanlage amortisiert sich bereits nach mehreren Monaten. Laut einer Studie des Umweltbundesamtes und des Fraunhofer-Instituts für Bauphysik IBP beträgt die Energy Payback Time für das Modell Vestas V172-7.x durchschnittlich 7 Monaten.

8. Wie viele Kubikmeter Beton werden für ein Fundament benötigt?

Für die Vestas V172-7.X werden etwa 880 m³ Beton pro Fundament benötigt. Die Menge kann je nach Unterbodenbedingungen variieren.

9. Wie soll die Zuwegung gestaltet werden? Gibt es bereits Pläne?

Eine Streckenstudie hat bestätigt, dass die Zufahrt durch Küstelberg entlang der "Winterberger Straße" und dann in die "Deifelder Straße" abbiegen kann. Alternativ könnte die Zuwegung aus Richtung Grönebach über die Straße "Alter Pferdemarkt" erfolgen. Temporäre Befestigungen und Fahrmatten werden eingesetzt, um die Belastung der Straßen zu minimieren.

10. Wird es durch das Windprojekt zu Vogelschlag kommen?

Die avifaunistische Untersuchung von 2023 hat ergeben, dass sich zwei als kollisionsgefährdend eingestufte Exemplare des Rotmilans in der Nähe des Windparkgebietes niedergelassen haben. Der Abstand von 500m, wie im Bundesnaturschutzgesetz festgelegt, wird mehr als eingehalten, sodass die Kollisionsgefahr nicht gegeben ist.

11. Was passiert bei Eiswurf an den Windrädern?

Für die WEA wird ein Eiswurfgutachten angefertigt, welches die sich daraus ergebenden Risiken bemisst. Sollte sich Eis an den Rotoren bilden, wird die WEA über eine Abschaltautomatik abgeschaltet und nach Enteisung wieder in Betrieb genommen.

12. Gibt es Bodenverdichtung und Versiegelung durch das Windprojekt?

Richtig, es kommt zu Bodenverdichtung und Versiegelung. Durch den Betrieb der WEA wird jedoch signifikant CO² eingespart, was langfristig zur Sicherung der Natur beitragen kann. Diese Auswirkungen sollten in Relation zu anderen Nutzflächen wie Neubaugebieten und Industrieanlagen gesetzt werden.

13. Ist der Betrieb von Windenergieanlagen in 2/3 aller Fälle nicht wirtschaftlich?

Diese Behauptung ist falsch. Der Standort am Hillekopf ist sehr gut geeignet für den Betrieb von WEA. Aussagen über die tatsächliche Nennleistung sind irreführend, da viele Faktoren wie erzeugte Kilowattstunden, Einspeisetarif, Zinsen der Fremdkapitalfinanzierung und Pachten die Wirtschaftlichkeit beeinflussen. Sollte der Betrieb nicht wirtschaftlich darstellbar sein, könnten wir auch keine Kompensation in Höhe von 150.000 EUR p.a. anbieten.

14. Wer zahlt den Rückbau der Windenergieanlagen?

Vor Inbetriebnahme muss der Betreiber eine Rückbaubußschaft bei einer Bank hinterlegen. Diese Summe wird nach 10 Jahren angepasst, sollten die zu erwartenden Kosten gestiegen sein. Dieses Geld ist für den Rückbau reserviert und steht nicht dem Insolvenzverwalter zur Verfügung.

15. Wie lange dauert die Zahlung der Kompensation?

Der Zeitraum für die Kompensation beträgt 20 Jahre, nicht 6 Jahre, wie oft behauptet wird.

16. Wie lange hält ein Rotor einer Windenergieanlage?

Die Aussage, dass ein Rotor nur 10 Jahre hält, ist nicht korrekt. Viele WEA sind älter als 20 Jahre und noch in Betrieb. Es kommt vereinzelt zu Schäden an den Rotorblättern nach 20+ Jahren, jedoch nicht flächendeckend.

17. Wird Holz aus Regenwäldern für die Windräder verwendet?

Balsa-Holz, das in den Rotoren verwendet wird, stammt vorwiegend aus Ecuador und wird selbst angebaut, nicht direkt aus dem Regenwald entnommen. Es ist wichtig, den Ankauf von Balsa-Holz aus Raubbau und illegaler Abholzung zu verhindern.

18. Gibt es gesundheitsgefährdenden Infraschall durch Windenergieanlagen?

Infraschall wird durch WEA erzeugt, ist aber in den meisten Fällen nicht akustisch wahrnehmbar. Studien haben gezeigt, dass die tatsächlichen Schallpegel erheblich niedriger sind als ursprünglich berechnet. Es gibt keine flächendeckenden Evidenzen für gesundheitliche Schädigungen durch WEA.

19. Wie steht es um die Akzeptanz in der Bevölkerung für Windenergie?

Die Akzeptanz in der Bevölkerung für Windenergie bleibt konstant auf hohem Niveau. Durch die Einführung des Beteiligungsgesetzes in NRW sollte die Akzeptanz weiter steigen. Viele Menschen haben grundsätzliche Bedenken, die jedoch durch offene Diskussionen und Informationen adressiert werden.

20. Kann ich mich an der Finanzierung des Windprojekts beteiligen?

Ja, es besteht die Möglichkeit, sich als Bürger finanziell am Projekt zu beteiligen, beispielsweise über eine Energiegenossenschaft oder eine Energiestiftung. Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Website.

Wenn's Fragen gibt:

Kim Peis
Klimamanagerin
59955 Winterberg
FIchtenweg