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Grundsteuer

Geschäftsbereich: Fachbereich 2 - Finanzen

Die Grundsteuer ist eine Realsteuer, mit der das Eigentum an Grundstücken und deren Bebauung besteuert wird.

Man unterscheidet zwischen Grundsteuer A und Grundsteuer B. Die Grundsteuer A wird auf land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke erhoben. Die Grundsteuer B wird für bebaute und unbebaute Grundstücke, die nicht land- und forstwirtschaftlich genutzt werden, erhoben.

Die Festsetzung der Grundsteuer erfolgt nach der Bewertung des Grundbesitzes (= Steuergegenstand) durch das Finanzamt. Die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer ist der vom Finanzamt festgesetzte Grundsteuermessbetrag.

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