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Eigentümerwechsel

Geschäftsbereich: Fachbereich 2 - Finanzen

Sie haben eine Immobilie veräußert oder erworben? Das Steueramt wird nicht unmittelbar von Notaren oder vom Amtsgericht (Grundbuchamt) über den Eigentumswechsel informiert, sondern in der Regel erst später durch die Bewertungsstelle des zuständigen Finanzamtes hierüber in Kenntnis gesetzt.

Bitte teilen Sie dem Steueramt daher den Eigentumswechsel rechtzeitig mit.

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