Gewerbe-Anmeldung
Eine Gewerbeausübung liegt vor, wenn man eine selbstständige Tätigkeit über einen bestimmten Zeitraum mit eigener Entscheidungsbefugnis betreiben und dabei auf eigenes Risiko und auf eigene Rechnung arbeitet.
Für jede Betriebsstätte muss eine gesonderte Anmeldung vorgenommen werden.
Für die Anmeldung wird ein gültiges Ausweisdokument, die gegebenenfalls notwendige Erlaubnis sowie bei juristischen Personen ein Handelsregisterauszug benötigt.
Gewerbe-Ummeldung
Bei Verlegung der Betriebsstätte innerhalb des Stadtgebietes, Änderung/Erweiterung der gewerblichen Tätigkeit(en) oder Änderung des Namens des Gewerbetreibenden (natürliche und juristische Person/en), ist eine Ummeldung des Gewerbebetriebes unverzüglich vorzunehmen.
Gewerbe-Abmeldung
Wird die Gewerbetätigkeit aufgegeben bzw. vorübergehend ruhen gelassen oder in eine andere Stadt verlegt, muss dies bei der Gewerbemeldestelle angezeigt werden. Anzeigen ausschließlich beim Finanzamt sind nicht ausreichend.
Hinweis
Bei bestimmten Gewerbearten wie z. B. Gaststätten, Makler und Bauträgern, Pfandleihern, Versteigerern etc. sind zusätzlich besondere Erlaubnisse erforderlich.
Bei einer GbR-Gründung, wird von jedem der Teilhaber die ausgefüllte und unterschriebene Gewerbeanmeldung benötigt. Die Verwaltungsgebühr fällt pro Teilhaber an.
Sollte es sich bei dem zu gründenden Unternehmen um eine Gesellschaft handeln, ist eine Kopie des Gesellschaftervertrages sowie der Handelsregistereintragung beizulegen.
Bitte senden Sie die Unterlagen an gewerbe(at)winterberg.de
Gewerbeabmeldung
Die Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei.
Bei Fragen zur Wirtschaftsförderung und zur Unterstützung Ihres Unternehmens steht Ihnen das Team der Wirtschaftsförderung gerne zur Verfügung.
Hier geht es zur Wirtschaftsförderung!
Das Reisegewerbe ist eine berufliche Tätigkeit, die keine Geschäftsräume erfordert und außerhalb der Räume einer gewerblichen Niederlassung stattfindet.
Ein Reisegewerbe betreibt, wer
selbständig oder unselbständig in eigener Person