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Bebauungsplan

Der Bebauungsplan setzt die konkreten baulichen Nutzungsmöglichkeiten für ein Grundstück fest.
Die im Bebauungsplan getroffenen Regelungen (z.B. zur Art der Nutzung, zu Größe, Höhe und Gestaltung der Gebäude) sind für Bauwillige, deren Grundstücke im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen, verbindlich. Der Bebauungsplan wird vom Rat der Stadt Winterberg als Satzung beschlossen.

Lage der Bebauungspläne

Aus der Übersichtskarte des Hochsauerlandkreises ergibt sich die Lage der Bebauungspläne. Ein Klick auf die angegebene Fläche und sie erhalten alle weiteren Informationen.

Veränderungssperre

Die Veränderungssperre ist ein städtebauliches Instrumentarium, um sicherzustellen, dass Planungen der Stadt nicht erschwert oder verhindert werden. Im Geltungsbereich einer Veränderungssperre werden Bauvorhaben grundsätzlich nicht genehmigt. Ausnahmen können im Einzelfall zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Die veränderungssperre wird zunächst für die Dauer von zwei Jahren erlassen. Sie kann auf bis zu vier Jahre verlängert werden.

 

Aktuelle Planungen der Stadt, für die eine Veränderungssperre erlassen wurde:

Kernstadt Winterberg
Bebauungsplangilt (zunächst) bis zumweitere Informationen
Nr. 6 – „Am Schneil“25.11.2024

Geltungsbereich

Aktuelle Satzung

Nr. 20 – „Am Waltenberg“ 11.01.2025

Geltungsbereich

Aktuelle Satzung

Niedersfeld
Bebauungsplangilt (zunächst) bis zumweitere Informationen
Nr. 15 – „Am Sternrodt“11.05.2025

Geltungsbereich

Aktuelle Satzung

Siedlinghausen
Bebauungsplangilt (zunächst) bis zumweitere Informationen
Nr. 17 – „Sorpestraße/Ennertstraße“06.05.2026

Geltungsbereich

Aktuelle Satzung

Züschen
Bebauungsplangilt (zunächst) bis zumweitere Informationen
Nr. 10 – „Hardt“06.05.2026

Geltungsbereich

Aktuelle Satzung

Neuastenberg
Bebauungsplangilt (zunächst) bis zumweitere Informationen
Nr. 4 – „Neuastenberger Straße“06.05.2026

Geltungsbereich

Aktuelle Satzung

Wenn's Fragen gibt: