Wenn Sie in Winterberg mit seinen Ortsteilen bauen möchten, sollte an erster Stelle das persönliche Beratungsgespräch mit unseren Mitarbeitern stehen. Sie erhalten über diesen Weg die wichtigsten Auskünfte aus dem Baurecht, die Sie für Ihr Vorhaben benötigen.
Zunächst ist zu klären, ob für Ihre Baumaßnahme eine Baugenehmigung erforderlich ist oder aber die Voraussetzungen für eine Genehmigungsfreistellung vorliegen.
Für die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und den Abbruch baulicher Anlagen ist grundsätzlich eine Baugenehmigung erforderlich. Wichtig ist dabei, dass die Stadt Winterberg nicht selbst Baugenehmigungsbehörde ist. Diese Aufgaben übernimmt für die Stadt Winterberg der Landrat des Hochsauerlandkreises. Sämtliche Bauanträge sind dort einzureichen und werden von dort bearbeitet. Der Hochsauerlandkreis stellt Ihnen zu diesem Zweck Antragsformulare auf elektronischem Weg zur Verfügung.
Bestimmte Vorhaben sind genehmigungsfrei. Im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes können Sie evtl. das sog. Genehmigungsfreistellungsverfahren wählen. Unter die Genehmigungsfreistellung fallen:
Folgende Voraussetzungen für das Freistellungsverfahren müssen erfüllt sein: