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Bauantragsverfahren

Wenn Sie in Winterberg mit seinen Ortsteilen bauen möchten, sollte an erster Stelle das persönliche Beratungsgespräch mit unseren Mitarbeitern stehen. Sie erhalten über diesen Weg die wichtigsten Auskünfte aus dem Baurecht, die Sie für Ihr Vorhaben benötigen.

Baugenehmigung oder Genehmigungsfreistellung?Wann brauche ich eine Baugenehmigung?

Zunächst ist zu klären, ob für Ihre Baumaßnahme eine Baugenehmigung erforderlich ist oder aber die Voraussetzungen für eine Genehmigungsfreistellung vorliegen.

Baugenehmigung

Für die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und den Abbruch baulicher Anlagen ist grundsätzlich eine Baugenehmigung erforderlich. Wichtig ist dabei, dass die Stadt Winterberg nicht selbst Baugenehmigungsbehörde ist. Diese Aufgaben übernimmt für die Stadt Winterberg der Landrat des Hochsauerlandkreises. Sämtliche Bauanträge sind dort einzureichen und werden von dort bearbeitet. Der Hochsauerlandkreis stellt Ihnen zu diesem Zweck Antragsformulare auf elektronischem Weg zur Verfügung.

  • Zuständigkeit:
    Hochsauerlandkreis
    -Untere Bauaufsichtsbehörde-
    Steinstr. 27, 59872 Meschede
    Telefon: 0291 94-0
    E-Mail: post(at)hochsauerlandkreis.de

Genehmigungsfreistellung

Bestimmte Vorhaben sind genehmigungsfrei. Im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes können Sie evtl. das sog. Genehmigungsfreistellungsverfahren wählen. Unter die Genehmigungsfreistellung fallen: 
 

  • Wohngebäude
  • die zu den Wohngebäuden gehörenden Nebengebäude/Nebenanlagen
  • die den Wohngebäuden dienenden Garagen und überdachte Stellplätze
     

Folgende Voraussetzungen für das Freistellungsverfahren müssen erfüllt sein:

  • Die Festsetzungen des Bebauungsplanes müssen eingehalten werden.
  • Die Erschließung muss gesichert sein.
  • Die Gemeinde erklärt nicht innerhalb von einem Monat nach Eingang der Bauvorlagen, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.
  • Das Vorhaben muss allen anderen öffentlichen Vorschriften entsprechen, insbesondere der Bauordnung Nordrhein Westfalen (BauO NW).
     

Antrag Genehmigungsfreistellung § 63 BauO NRW

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