Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auf Antrag von der Rundfunk- und Fernsehgebühr befreit werden.
Detaillierte Einzelheiten zur GEZ-Befreiung erhalten Sie unter www.rundfunkbeitrag.de.
Den Antrag auf die Befreiung von der Rundfunk- und Fernsehgebühr erhalten Sie bei unserem Bürgerservice oder bei der GEZ.
Der ausgefüllte Antrag, versehen mit den erforderlichen Nachweisen (z.B. vollständiger ALG II - Bescheid, Schwerbehindertenausweis) kann im Bürgerbüro zur Weiterleitung abgegeben werden.