Im Gewerbezentralregister sind Vergehen gegen das Gewerberecht erfasst. Per Antrag können Sie Auskunft über die Sie betreffenden Eintragungen im Gewerbezentralregister bekommen.
Sie können den Auszug nur persönlich unter Vorlage eines Ausweisdokumentes bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Meldebehörde beantragen.
Beim Bundesamt für Justiz können Sie Ihre Auskunft aus dem Gewerbezentralregister auch online beantragen und bezahlen. Zum Online-Portal hier
Bei Beantragung einer Gewerbezentralregisterauskunft im Bürgerbahnhof fällt eine Gebühr in Höhe von 13,00 € an.