Die Gewerbesteuer ist eine auf den Ertrag eines Gewerbebetriebes bezogene Gemeindesteuer.
Die Gewerbesteuer wird von der Stadt Winterberg nach dem vom Finanzamt festgesetzten Gewerbesteuermessbetrag / Zerlegungsanteil unter Anwendung des gemeindlichen Hebesatzes erhoben.
Die Stadt Winterberg ist an den Messbescheid des Finanzamtes als Grundlagenbescheid bei der Steuerfestsetzung gebunden.
Einwendungen gegen die Feststellungen des Messbescheides können nur gegenüber dem Finanzamt vorgebracht werden.