Möglicherweise sind Ihre verlorengegangenen oder auch gestohlenen Gegenstände bei uns im Fundbüro abgegeben worden.
Die Fundsachen werden sechs Monate lang aufbewahrt und können von der Eigentümerin beziehungsweise vom Eigentümer gegen Vorlage eines Lichtbildausweises und nach eingehender Überprüfung abgeholt werden.
Beachten Sie bitte, dass Sie unter Umständen bei Abholung eine Aufbewahrungsgebühr zahlen müssen!
Sollte sich nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist die Eigentümerin/der Eigentümer der Fundsache nicht gemeldet haben, so kann die Fundsache in das Eigentum des Finders übergehen (Findereigentum). Auch dieser muss ggf. eine Aufbewahrungsgebühr für die Fundsache bezahlen.
Bürgerliches Gesetzbuch, Datenschutzgesetz NRW, Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW