Jugendfischereischein
Jugendliche im Alter von 10 bis 15 Jahren können einen Jugendfischereischein erhalten, ohne ein Fischereiprüfungszeugnis vorlegen zu müssen. Dieser Schein berechtigt dazu, in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeins zu angeln.
Fischereischeine
Nach erfolgreicher Fischerprüfung können Sie ab dem 14. Lebensjahr zwischen einem Jahresfischereischein und einem Fünfjahresfischereischein wählen.