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Erschliessungsbeiträge

Erfahren Sie mehr über den Erschließungsbeitrag, der für die erstmalige Herstellung von Straßen erforderlich ist. Laut Baugesetzbuch müssen die Baukosten zu 90 % von den Eigentümern der anliegenden Grundstücke getragen werden. Der Beitrag wird nur einmal für jede Straße erhoben und dient dem besonderen Erschließungsvorteil des Anliegers. Falls Sie Informationen darüber benötigen, ob eine Erschließungsanlage bereits endgültig hergestellt wurde oder ob für Ihr Grundstück bereits Erschließungsbeiträge abgerechnet wurden, stehen wir Ihnen gerne mit einer Beitragsbescheinigung zur Verfügung.

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