Bei der Brandverhütungsschau werden brandschutztechnische Mängel und Gefahrenquellen festgestellt sowie Maßnahmen angeordnet, die:
§ 26 Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vom 17. Dezember 2015
Gebührentarif zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau in der Stadt Winterberg vom 12.07.2002