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  2. Aufgaben
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Beglaubigungen

Bei uns können Sie Kopien von Dokumenten wie Schriftstücke, Zeugnisse und Urkunden sowie Ihre Unterschrift beglaubigen lassen.
Wichtige Voraussetzungen

  • Originaldokument muss persönlich vorgelegt werden
  • Keine Beglaubigung von Farbkopien oder täuschend ähnlichen Kopien
  • Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe-, Sterbeurkunden) werden nicht beglaubigt

Beglaubigungsoptionen
Für nicht behördliche und ausländische Urkunden empfehlen wir Notare (gegen Gebühr). Bei ausländischen Urkunden benötigen wir:

  • Übersetzung durch vereidigten Dolmetscher
  • Originalurkunde und Übersetzung müssen zusammen vorgelegt werden
  • Nur Kopie der Übersetzung wird beglaubigt, nicht die Originalurkunde

Hinweis
Ausländische Urkunden oder Dokumente in Fremdsprachen (z.B. Pässe, Ausweise) können wir nicht beglaubigen. Wenden Sie sich direkt an die zuständigen Behörden oder Botschaften.

Benötigte Dokumente
Gebühren
Voraussetzungen