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Vorkaufsrecht

Geschäftsbereich: Fachbereich 2 - Finanzen

Beim Verkauf von Grundstücken steht der Gemeinde unter bestimmten Voraussetzungen ein gesetzliches Vorkaufsrecht zu.

Der Antrag zur Vorkaufsrechtsverzichtserklärung wird schriftlich durch die Notarin oder den Notar gestellt.