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Vollstreckung

Die Stadtkasse Winterberg nimmt die Vollstreckung von öffentlich- und privatrechtlichen Forderungen wahr. Die Stadtkasse vollstreckt hierbei nicht nur eigene Forderungen (z.B. Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer, Hundesteuer), sondern im Rahmen der Amtshilfe auch diejenigen bestimmter anderer Behörden und Körperschaften (z.B. andere Städte/Gemeinden, Kreise, Beitragsservice, Industrie- und Handelskammern, Innungen, u.a.). Die Vollstreckung umfasst z.B. die Pfändung beweglicher Sachen einschließlich Kraftfahrzeuge und deren Versteigerung, von Konten bei Banken/Geldinstituten oder Einkommen beim Arbeitgeber, jeglicher anderer verwertbarer Rechte in den Grundbesitz (Eintragung von Zwangssicherungshypotheken, Beantragung von Zwangsversteigerungen) und die Einleitung von Insolvenzverfahren.

Im Rahmen der Vollstreckung entstehen der/dem Zahlungspflichtigen Pfändungsgebühren und andere Kosten, die zusammen mit der Hauptforderung ohne weiteres zwangsweise beigetrieben werden